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Seniorengerechtes Toilettenbecken

 
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damokles
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 04.09.05, 16:35    Titel: Seniorengerechtes Toilettenbecken Antworten mit Zitat

Ich hab mal eine Frage.
Ist der Vermieter verpflichtet eine Seniorengerechte Toielette zu installieren,bzw. installieren zu lassen, oder müssen Senioren diese Kosten selber tragen??
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 04.09.05, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich kenne eigentlich keine einzige Person, die nur wegen ihres Alters eine andere Toilette verwendet als sonst.

Wenn dies im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen notwendig sein sollte, und wenn ansonsten z.B. der Umzug in ein Pflegeheim erforderlich wäre, können die Kosten dafür im Rahmen der Kranken- oder Pflegeversicherung (Hilfsmittel zum Ausgleich einer Behinderung bzw. Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes) übernommen oder bezuschußt werden. Dazu fragt man einfach mal die Krankenkasse (und vor der Ausführung natürlich den Vermieter, ob er mit dem Umbau einverstanden ist).
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 04.09.05, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Dies wird wohl der Mieter nach Rücksprachen mit dem Vermieter selbst installieren müssen. Es sei denn die Wohnung wird als "Seniorengerecht" vermietet.
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 06:40    Titel: Antworten mit Zitat

Bezüglich der Barrierefreiheit nach BGB wird der VM dies nicht verwehren können, allerdings darf er den Rückbau verlangen.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM ist nicht verpflichtet, irgendetwas umzubauen.

Allerdings ist er verpflichtet, einem Umbau, den der Mieter bezahlt, zuzustimmen. Allerdings darf er dann eine zusätzliche Sicherheit für den ordnungsgemäßen Rückbau verlangen.
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