Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
zwischen den Eheleuten X (Vermieter) und den Eheleuten Y (Mieter) wurde ein Mietvertrag abgeschlossen. Unterschrieben wurde er von den EheleutenY und Herrn Y. Frau Y war nicht anwesend und es lag auch keine schriftliche Vollmacht vor.
Ist der Mietvertrag so gültig? Kann es da mal Probleme geben?
Der Vertrag gilt, jedoch nur gegenüber denjenigen, die ihn auch unterschrieben haben. Zur Klarheit sollte man die fehlende Unterschrift auf allen Exemplaren nachholen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.