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SFK familienextern übertragen?

 
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Brauerbauer
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 240

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 13:06    Titel: SFK familienextern übertragen? Antworten mit Zitat

Guten Tag.

Ich habe nur eine schnelle Nachfrage:

Ist es möglich, die Sfk bzw. die erfahrenen Prozente auch an eine Person außerhalb der eigenen Familie zu übertragen? Generell geht dies, soweit ich weiß, nicht, doch es wird behauptet, dass jede Versicherung es anders handhabt.
Stimmt dies und falls ja, kennt einer von ihnen eine Versicherung, bei der dies möglich ist?

Ich bedanke mich im Voraus für ihre Antworten.

MfG,
Brauerbauer
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 06:12    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich kann man den SFR an beliebige Personen übertragen, Voraussetzung ist aber, der "SFR-Übernehmer" muss sich den Rabatt selbst erfahren haben, das heißt, er muss selbst das Fahrzeug gefahren haben.

Es ist nun leichter glaubhaft zu machen, dass der Opa sagt, mein Enkel ist in der Zeit von... bis... mit meinem Auto gefahren und ihm steht für diese Zeit der Rabatt zu, als dass der Emil Schuster sagt, der Florian Becker (der nicht mit dem Emil Schuster verwandt ist) hat Emil Schusters Auto gefahren. Das müsste man schon genau begründen können, in welcher Beziehung die beiden stehen und wie es kommt, dass der eine mit dem Auto des anderen gefahren ist und sich den Rabatt deswegen selbst hat erfahren können.

Für die Rabattübertragung reicht es also nicht, dass der Rabatt-übernehmer ausreichend lang den Führerschein hat, sondern er muss auch tatsächlich mit dem betreffenden Fahrzeug, wo der Rabatt herkommt, gefahren sein (oder das zumidest glaubhaft behaupten). Die Formulare "Rabattübertragung nach TB 28" verlangen diese Erklärung.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich kann man den SFR an beliebige Personen übertragen, Voraussetzung ist aber, der "SFR-Übernehmer" muss sich den Rabatt selbst erfahren haben, das heißt, er muss selbst das Fahrzeug gefahren haben.


Bei "meiner" Gesellschaft muss man in jedem Fall 1. Grades verwandt sein. Nun lässt sich bei eindeutigen Fällen bestimmt mit den Mitarbeiterin der Fachabteilung reden.

Eindeutig ist es mit Sicherheit immer, wenn man in häuslicher Gemeinschaft wohnt, da man dann auch die Möglichkeit hat, das Fahrzeug jederzeit zu benutzen.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Seehuhn
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Fast alle Versicherungen verlangen zur Rabattübertragung eine Verwandschaft ersten Grades. Früher ging das, wurde aber abgeschafft, weil zu viele ihren Rabatt teuer verkauft haben.
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Brauerbauer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 240

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wissen sie auch, welches demnach diese "Ausnahmeversicherungen" sind, die weiterhin eine Rabattübertragung erlauben?
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