Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - keine Mängelbeseitigung ohne Kaution?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

keine Mängelbeseitigung ohne Kaution?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Niederndorf
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 11:47    Titel: keine Mängelbeseitigung ohne Kaution? Antworten mit Zitat

Folgender Sachverhalt:

Wohnung (zur Vermietung) gekauft, wenige Monate später kündigt die Mieterin, es wird ein Übergabeprotokoll mit Mängeln erstellt. Danach stellt sich erst heraus, dass der Vorbesitzer der Wohnung die Kaution bereits vor dem Verkauf der Wohnung an die Mieterin ausbezahlt hat.
Nun ist die Mieterin ist nicht gesprächsbereit, jegliche Anruf und Briefe blieben unbeantwortet. Der Anwalt beim Vermieterbund rät uns von rechtlichen Schritten, mit Hinweis aus die lange Verfahrensdauer, geringe Erfolgsaussichten und fehlender Rechtschutzversicherung, v. a. deshalb ab, weil wir keine Kaution haben!
Das ist für uns nicht nachvollziehbar! Kann sich die Mieterin wirklich aufgrund der fehlenden Kaution um die Mängelbeseitigung in Höhe von geschätzt 2.000 EUR drücken?

Für Hilfe wären wir sehr dankbar!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nach meiner Rechtsauffassung könnte hier der Vorbesitzer der Wohnung haftbar gemacht werden, weil er die Kaution an die Mieterin ausgezahlt hat ohne Sie darüber zu informieren.

Wie die diesbezüglichen Erfolgsaussichten sind, lässt sich nicht vorhersagen.

Gruß, Jade
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Dass ein Anspruch auf Schadenersatz von der Vereinbarung einer Kaution abhängen sollte, wäre eine gewagte Behauptung. Eine solche Behauptung wird mit Sicherheit kein Anwalt wirklich gemacht haben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Für eine Mängelbeseitigung ist eine Kaution gut, aber doch nicht erforderlich. Der Anspruch des VM wird nicht geschmälert. Schon klar, Mieter will nicht zahlen.
Wenn die Forderungen berechtigt sind, der Mieter nicht zahlen will, einen Mahnbescheid beantragen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CDS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 310

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

@RM

Naja, das hat der Anwalt sicherlich nicht SO gesagt.

Er hat wohl eher gemeint, das das Risiko und der Aufwand des Gerichtsweges relativ hoch ist, aber nicht einmal eine Kaution zur Absicherung von zumindest einem Teil des Schadens vorhanden ist und er deshalb vom Klageweg abrät.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 01.09.05, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Es macht - unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten - keinen Sinn, jemanden zu verklagen, der zwar Geld schuldet, dieses aber voraussichtlich auf absehbare Zeit nicht zurückzahlen können wird.

Da wirft man gutes Geld dem schlechten hinterher. Denn der VM muß die ganzen GErichts- und Anwaltskosten verauslagen, und bekommt vom insolventen Mieter NICHTS ersetzt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Niederndorf
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 09:05    Titel: Danke... Antworten mit Zitat

für die zahlreichen Antworten. Ich vermute, dass alle irgendwie Recht haben, ich war bei dem Gespräch mit dem Vermieterbund nämlich nicht dabei und hab nun noch mal näher bei meiner Verwandten nachgefragt...

Es kommt erschwerend hinzu, dass der Vorbesitzer zur Verwandtschaft gehört, und wir gegen ihn nicht unbedingt gerne rechtliche Schritte einleiten möchten (tja, man kennt das, gibts wohl in jeder Familie, entweder einer gibt nach, oder das wars mit der Freundschaft...).

Außerdem habe ich jetzt erst erfahren, dass in dem Übergabeprotokoll andere, nur kleinere Mängel vermerkt worden sind... es wurden also Fehler über Fehler gemacht, wie es aussieht bleiben wir wohl auf dem Schaden sitzen... Traurig

Oder sieht jemand noch eine Chance, in dieser Situation, ohne passendes Übergabeprotokoll?

Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.