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Verfasst am: 01.09.05, 17:07 Titel: Rückbelastung bei EC-Lastschrift!?!
Hallo zusammen,
Da hat JEMAND ein Problem:
Er hat bei einer Bank zwei Konten (selber Ort, selbe Bank). Und dazu zwei Karten (EC-Karten). Jetzt geht er einkaufen und bezahlt einen lächerlichen Betrag von 10 Euro bei....... sagen wir mal einem Möbelhaus mit der Karte vom zweiten Konto (EC-Lastschrift - da kein Bargeld dabei). Ne Woche später (ca.) wird das Konto im Auftrag des Kontoinhabers gelöscht. Jetzt (zwei Monate später) will ein Inkasso-Büro knapp 50€ bezahlt haben. Die Begründung: Das Geld wurde eingezogen, aber später: (Zitat) "...erfolgte eine Rückbelastung".
Meine Frage:
a) Bleibe ich ganz alleine auf den Kosten sitzen? Ich verstehe das nicht, da die Bank mir bei der Kontoauflösung keine Informationen über ausstehende Kosten geben konnte.
b) Muss ich die Unkosten des Inkasso-Büros übernehmen, schliesslich erfolgte nie eine dirkte Mahnung von der Firma. Die hätte doch erfolgen müssen, wenn mein Konto gelöscht wurde.
c) Wieso "... erflogte eine Rückbelastung?". Das Geld konnte doch überhaupt nicht eingezogen werden?
d) Was kann ich da machen, und wie soll ich mich verhalten?
e) Wie kann ich herausfinden, welche Zahlung eventuell noch ausstehen?
Verfasst am: 05.09.05, 08:10 Titel: Re: Rückbelastung bei EC-Lastschrift!?!
Hallo,
_zg3x_ hat folgendes geschrieben::
a) Bleibe ich ganz alleine auf den Kosten sitzen? Ich verstehe das nicht, da die Bank mir bei der Kontoauflösung keine Informationen über ausstehende Kosten geben konnte.
Natürlich konnte die Bank bei Kontoauflösung keine Aussagen über nachträglich eingereichte Lastschriften machen, da diese der Bank noch nicht vorliegen. Die Bank hat jedenfalls alles richtig gemacht. Das Konto wurde auftragsgemäß geschlossen, nach Kontoschliessung vorgelegte Buchungen wurden ordnungsgemäß zurückgegeben.
_zg3x_ hat folgendes geschrieben::
b) Muss ich die Unkosten des Inkasso-Büros übernehmen, schliesslich erfolgte nie eine dirkte Mahnung von der Firma. Die hätte doch erfolgen müssen, wenn mein Konto gelöscht wurde.
Eine Pflicht zur Mahnung besteht nicht.
_zg3x_ hat folgendes geschrieben::
c) Wieso "... erflogte eine Rückbelastung?". Das Geld konnte doch überhaupt nicht eingezogen werden?
Buchungstechnisch läuft das so: Die Bank des Zahlungsempfängers schreibt dem Zahlungsempfänger das Geld gut und belastet die Bank des Zahlungspflichtigen. Diese versucht den Zahlungsppflichtigen zu belasten. Da dies nicht klappt (Kontolöschung), erfolgt eine Rückbelastung des Zahlungsempfängers. Auf dessen Kontoauszug findet sich also zunächst die Gutschrift und dann die Rückbelastung.
_zg3x_ hat folgendes geschrieben::
d) Was kann ich da machen, und wie soll ich mich verhalten?
Unbestritten besteht die Ursprungsforderung von 10 €. Diese muss natürlich sofort bezahlt werden.
Darüber hinaus sind dem Möbelhaus offenkundig Kosten durch die Rücklastschrift entstanden. Diese sollten sich aus dem Schreiben des Inkassobüros ergeben. Ob diese gezahlt werden müssen, hängt davon ab, wer diese verursacht hat. Man könnte argumentieren, dass das Möbelhaus eine Mitschuld trifft, da es die Buchung nicht sofort, sondern erst nach einer Woche vorgenommen hat. Hielte ich aber für eine sehr mutige Argumentation, da eine Woche sehr kurz ist. Meine persönliche Meinung wäre daher, dass der Zahlungspflichtige die Verantwortung hat, da er das Konto gelöscht hat, obwohl noch unbezahlte Kartenzahlungen vorlagen. --> Diese Kosten müssten auch gezahlt werden.
Darüber hinaus stellt sich die Frage nach den Kosten für das Inkasso-Büro. Ich glaube, zu keinem Thema gibt es soviele Threats in diesem Forum wie zu diesem. Meine Meinung (im Gegensatz zu vielen anderen postings): Zahlen! Dann hat man seine Ruhe. Und immerhin: Verursacher dieser Kosten ist man ja selber.
_zg3x_ hat folgendes geschrieben::
e) Wie kann ich herausfinden, welche Zahlung eventuell noch ausstehen?
Die Belege, die man beim Bezahlen mit Karte bekommt einfach mit den Buchungen auf dem Kontoauszug vergleichen?!
Hi Karsten11, vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Eine Frage ergibt sich mir dennoch:
Ich habe doch mein Einverständnis gegenüber der Firma "Möbelhaus" gegeben, das Geld von meinem Konto einzuziehen. Wenn also das eine Konto nicht mehr existiert (Endnummer 011), dann kann es doch von dem anderen Konnto (003) eingezogen werden. Die Konten sind identisch (bis auf die Endnummern).
Mir ist schon klar, das ausser der Frau an der Kasse, die meine Karte durchgezogen hat, niemand mehr was mit dem Fall zu tun gehabt hat. Zumindest kein Mensch. Vielleicht ein Affe, der den Brief vom Inkasso-Büro zugeklebt hat.
Aber darf ich so ein bisschen Mitdenken nicht erwarten, oder ist das rechtlich nicht möglich?
Wenn also das eine Konto nicht mehr existiert (Endnummer 011), dann kann es doch von dem anderen Konnto (003) eingezogen werden. Die Konten sind identisch (bis auf die Endnummern).
_zg3x_ hat folgendes geschrieben::
Aber darf ich so ein bisschen Mitdenken nicht erwarten, oder ist das rechtlich nicht möglich?
Mitdenken ist gesetzlich nicht verboten. Wird aber dennoch nicht oft praktiziert
Hier ist es aber in der Tat so, dass kein Mensch den Vorgang in der Hand hatte. Das läuft alles automatisch.
Aber selbst wenn nicht: Die Bank darf kein anderes Konto des Kunden belasten. Der Kunde hat eine klare Einzugsermächtigung erteilt, anhand der ein konkretes Konto belastet werden soll. Die Bank darf nicht eigenmächtig entscheiden, ein anderes zu belasten.
Ich habe doch mein Einverständnis gegenüber der Firma "Möbelhaus" gegeben, das Geld von meinem Konto einzuziehen. Wenn also das eine Konto nicht mehr existiert (Endnummer 011), dann kann es doch von dem anderen Konnto (003) eingezogen werden. Die Konten sind identisch (bis auf die Endnummern).
Darauf muss ich jetzt nochmal antworten: woher soll denn bitte die Kassiererin oder sonst irgendwer in dem Möbelhaus wissen, dass bei der Bank ein zweites Konto besteht? Mitdenken hilft dabei nicht viel, selbst wenn die Firma "Möbelhaus" bei der Bank angerufen hätte, hätte die Bank überhaupt keine Auskunft über irgendwelche anderen Konten geben können/ dürfen!
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