Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vereinbarung aus alter GbR noch rechtskräftig?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vereinbarung aus alter GbR noch rechtskräftig?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Emanon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Geilenkirchen

BeitragVerfasst am: 02.09.05, 10:30    Titel: Vereinbarung aus alter GbR noch rechtskräftig? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Ich befasse mich derzeit mit einem Thema zur Firmenauflösung und finde zu einer Frage keine Antwort. Vielleicht kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen.

Person A betrieb gemeinsam mit Person B eine Auktionsplattform als GbR. Beide Gesellschafter trafen eine schriftliche Vereinbarung mit einer Firma C über die Bereitstellung einer weiteren Plattform für Immobilienobjekte.

Person A hat nun Person B wegen Vertragsbruch gegen den unterzeichneten Gesellschaftervertag aus der GbR ausgeschlossen. Da Person A als Alleinunternehmer keine GbR weiterführen konnte, meldete er das Gewerbe der GbR ab und ein neues Gewerbe als Alleinunternehmer (mit anderem Firmennamen) an. Da sämtliche Sachgegenstände und geistigen Einbringungen von Person A eingebracht wurden, hat Person A auch die Plattform mit neuem Namen versehen und übernommen.

Die mit Firma C getroffene Vereinbarung (Vertragslaufzeit 3 Jahre) lief auf beide Gesellschafter bzw. die GbR. Die GbR existiert nicht mehr und Person B gehört nicht zur neuen Firma von Person A.

Nun meine Frage:
Hat diese Vereinbarung noch Gültigkeit oder muss mit der neuen Firma von Person A eine neue Vereinbarung getroffen werden? Kann eine neue Vereinbarung rechtskräftig auf die alte gestützt werden?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 11:16    Titel: Re: Vereinbarung aus alter GbR noch rechtskräftig? Antworten mit Zitat

Hallo,

Emanon hat folgendes geschrieben::

Hat diese Vereinbarung noch Gültigkeit oder muss mit der neuen Firma von Person A eine neue Vereinbarung getroffen werden? Kann eine neue Vereinbarung rechtskräftig auf die alte gestützt werden?


Der bestehende Vertrag gilt weiter und bindet sowohl C als auch A und B. Was A und B im Innenverhältnis machen, ist für das Vertragsverhältnis zu C irrelevant.

Alle Beteiligten sind natürlich frei darin, den bestehenden Vertrag einvernehmlich aufzuheben und einen neuen abzuschliessen. Einvernehmlich wohlgemerkt!

Wenn alle 3 einverstanden sind, sollten also A, B und C schriftlich eine Vertragsauflösung unterzeichnen. A und C sollten dann einen (inhaltsgleichen) neuen Vertrag abschliessen.

Wenn C dies nicht will (z.B. weil ihm 2 Vertragspartner haftungsmäßig lieber sind, als einer) kann man ihn nicht dazu zwingen, den Vertrag aufzulösen. Er gilt dann bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter mit der GBR.

Wenn B dies nicht will, so hängt es davon ab, was der Gesellschaftsvertrag der GBR zu der Vertretung der GBR nach aussen bzw. den Folgen bei Auflösung der GBR sagt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Emanon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Geilenkirchen

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karsten11,

vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort.

Das ist genau die Sachlage, die ich vermutet habe, aber nirgends durch Nachlesen bestätigt bekam.

Nun habe ich eine Grundlage, auf der ich meine weitere Studie (rein aus Neugier) fortsetzen kann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.