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Ist eine Gebäudeversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben

 
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MarcusH
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 12:00    Titel: Ist eine Gebäudeversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben Antworten mit Zitat

Ist eine Gebäudeversicherung für ein EFH vom Gesetzgeber vorgeschrieben ?

Welchen Schutz haben hat eine mögliche Nachbarbebauung für Schäden, die aus der Nutzung des EFH’s ausgehen könnten ?
_________________
Gruss
Marcus
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Marcus,

zu 1: nein. Es gibt keine Pflichtversicherung (mehr). Die finanzierende Bank wird allerdings mindestens eine Feuerversicherung verlangen.

zu 2: hab die Frage nicht ganz verstanden. Aber generell ist in der Privathaftpflichtversicherung das selbstgenutze Einfamilienhaus mitversichert (falls du das gemeint haben solltest). Auch das ist keine Pflichtversicherung.
_________________
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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MarcusH
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Mogli.
_________________
Gruss
Marcus
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RobbiRobb
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Hausherrenhaftpflicht wäre aber für den Fall der Fälle (Dachziegel spaltet dem Briefträger den Kopf) angebracht....

Die sogenannte Brandkasse wird wie schon erwähnt mindestens von den Banken verlangt.

RR
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 05:58    Titel: Antworten mit Zitat

RobbiRobb hat folgendes geschrieben::
Eine Hausherrenhaftpflicht wäre aber für den Fall der Fälle (Dachziegel spaltet dem Briefträger den Kopf) angebracht....



Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist nur nötig, wenn es sich um ein vermietetes oder teilvermietetes Gebäude handelt. Für selbstgenutzte Gebäude ist, wie oben schon gesagt, die Privathaftpflichtversicherung zuständig.
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Grüße, Mogli
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