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Verfasst am: 05.09.05, 15:13 Titel: Kosten vor Einzug an Mieter umlegen?
Hallo,
ein Mieter erhält 1 Jahr nach Wohnungsbezug eine Rechnung seines Vermieters.
Darin werden Kosten eines Um- oder Neubaus diverser Be- und Entlüftungsrohre der Kellerräume/Heizungsraum geltend gemacht. Diese wurden bereits vor Einzug des Mieters durchgeführt.
Frage: Darf der Mieter diese Kosten an den bzw. die Mieter weiter geben?
Nein. Nicht nur, weil bereits vor Einzug....., sondern auch, weil nur wohnwertverbessernde Investitionen umgelegt werden können.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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