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Kosten vor Einzug an Mieter umlegen?

 
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unwissendeXYZ
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.07.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 15:13    Titel: Kosten vor Einzug an Mieter umlegen? Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Mieter erhält 1 Jahr nach Wohnungsbezug eine Rechnung seines Vermieters.
Darin werden Kosten eines Um- oder Neubaus diverser Be- und Entlüftungsrohre der Kellerräume/Heizungsraum geltend gemacht. Diese wurden bereits vor Einzug des Mieters durchgeführt.
Frage: Darf der Mieter diese Kosten an den bzw. die Mieter weiter geben?

Gruß
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. Nicht nur, weil bereits vor Einzug....., sondern auch, weil nur wohnwertverbessernde Investitionen umgelegt werden können.
MfG
Lucky
_________________
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