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Ausstattung Küche und Bodenbelag

 
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bluMaria
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 15:42    Titel: Ausstattung Küche und Bodenbelag Antworten mit Zitat

Wie ist die rechliche Sachlage: Muß ein Vermieter in der Küche einen Herd und eine Spüle dem neuen Mieter zur Verfügung stellen?Wie muß die Bodenbeschaffenheit in der gesamten Wohnung sein?Muß der Mieter es hinnehmen,wenn nur der Betonboden vorhanden ist?Wenn der Mieter den Boden selbst verlegt, hat er Anspruch auf Mietminderung/-vergünstigung?Für Ratschläge,Tips und Paragrphenhinweise bin ich dankbar.Gruß.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM muss dem Mieter einen Herd und Spüle nur zur Verfügung stellen wenn diese mit vermietet wurden, ansonsten hat der Mieter keinerlei Anspruch darauf. Der Mieter muss es ferner hinnehmen das er die Wohnung ohne Bodenbelag gemietet hat, er kann daraus keinerlei Ansprüche ableiten. Dies hätte der Mieter vor der Unterschrift unter dem Vertrag mit dem VM aushandeln müssen, nun ist es zu spät. Eine Mietminderung ist jeweils nicht möglich da die Wohnung so gemietet wurde wie sie ist.
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damokles
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn der Belag bei Einzug vorhanden,also mit vermietet ,war??Hat der Mieter Anspruch auf Erneuerrung? Nach einer angemessenen Mietdauer?
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

damokles hat folgendes geschrieben::
Und wenn der Belag bei Einzug vorhanden,also mit vermietet ,war??Hat der Mieter Anspruch auf Erneuerrung? Nach einer angemessenen Mietdauer?


Klares Nein, was soll auch eine, "angemessene Mietdauer",mit einem neuen Bodenbelag zu tun haben? Frei nach dem Motto alle 3 Jahre neuen Teppich und alle 2 eine neue Einbauküche?

Wenn der Bodenbelag verschlissen ist, dann ist ein Anspruch möglich.
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