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Verfasst am: 05.09.05, 15:42 Titel: Ausstattung Küche und Bodenbelag
Wie ist die rechliche Sachlage: Muß ein Vermieter in der Küche einen Herd und eine Spüle dem neuen Mieter zur Verfügung stellen?Wie muß die Bodenbeschaffenheit in der gesamten Wohnung sein?Muß der Mieter es hinnehmen,wenn nur der Betonboden vorhanden ist?Wenn der Mieter den Boden selbst verlegt, hat er Anspruch auf Mietminderung/-vergünstigung?Für Ratschläge,Tips und Paragrphenhinweise bin ich dankbar.Gruß.
Der VM muss dem Mieter einen Herd und Spüle nur zur Verfügung stellen wenn diese mit vermietet wurden, ansonsten hat der Mieter keinerlei Anspruch darauf. Der Mieter muss es ferner hinnehmen das er die Wohnung ohne Bodenbelag gemietet hat, er kann daraus keinerlei Ansprüche ableiten. Dies hätte der Mieter vor der Unterschrift unter dem Vertrag mit dem VM aushandeln müssen, nun ist es zu spät. Eine Mietminderung ist jeweils nicht möglich da die Wohnung so gemietet wurde wie sie ist.
Und wenn der Belag bei Einzug vorhanden,also mit vermietet ,war??Hat der Mieter Anspruch auf Erneuerrung? Nach einer angemessenen Mietdauer?
Klares Nein, was soll auch eine, "angemessene Mietdauer",mit einem neuen Bodenbelag zu tun haben? Frei nach dem Motto alle 3 Jahre neuen Teppich und alle 2 eine neue Einbauküche?
Wenn der Bodenbelag verschlissen ist, dann ist ein Anspruch möglich.
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