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ich hab da ein Problem. Lasst es mich kurz umreißen.
Ein gutbetuchter älterer Herr ca. 90+ Jahre wohnt seit ca. 70+ Jahren in seinem eigenen 2-Familienhaus. Die 2te Wohnung im Haus hat er seit ca. 25 Jahren an einen sympatischen Burschen vermietet, den er mittlerweile sehr in sein Herz geschlossen hat (nicht verwandt).
Der gute alte Mann merkt nun, dass seine Lebensgeister langsam schwinden. Er will aber nun mit aller Gewalt verhindern, dass, wenn seine Zeit gekommen ist, die Erben den jungen Mann aus dem Hause hinauswerfen.
Die Idee, ...er nimmt einen Mietvertrag und denkt nach. Bis jetzt hat sein geliebter Mieter gar keinen Mietvertrag. Also entwirft er einen. Wie soll der Vetrag nun ausshen, damit sein treuer Mieter in der Wohnung alt und grau werden kann? Seine Erben sind zum einem sehr wohlhabend und zum anderen kann er sie gar nich gutt leiden.
- wenig Miete mit festem Mitzins
- Nebenkostenpauschale max 50,- €
- Untermieterklausel
- etc.
Welche Klauseln wären noch sinnvoll und welcher Mietvertrag soll es sein?. Zeitmietvertrag mit Datum 1981 oder 1995 oder 2002. Ich denke vor September 2001 wäre auf alle Fälle besser, wegen der Kündigung. Einfacher MV oder befristet?
Die Erben wohnen ca. 80 km weg (Eigenbedarf?) und besuchen ihn ungefähr 1 x pro Jahr, während der Mieter sich wie ein Sohn jeden Tag eine Stunde um Ihn kümmert.
Wie soll der MV nun aussehen, um unseren freundlichen Artgenossen längstmöglich (20+ Jahre) in seiner Bleibe zu belassen.
Warum Mietvertrag ? Man kann doch ein Wohnrecht vererben oder schon jetzt ins Grundbuch eintragen lassen. Mit entsprechenden Regelungen hinsichtlich der Betriebskosten. Da das sowieso ein Notar machen muß, wird der in dieser Hinsicht beraten.
Oder mal nach Wohnrecht / Nutzungsrecht googlen.
Der alte Herr sollte dem sympathischen Burschen beim Notar ein dingliches Wohnrecht eintragen lassen. Dann darf er unentgeltlich wohnen und muß nur seine Nebenkosten zahlen.
Zur Not tut es auch ein schuldrechtliches Wohnrecht. Das hilft aber nur für die Erben, nicht gegenüber einem Käufer.
zum Notar will der gute alte Mann auf gar keinen Fall: Er hat dabei Angst, dass Ihn die komplette Verwandschaft verteufelt, wenn er einen familienfremden Menschen in sein Erbe miteinbezieht.
Bliebe wohl nur der Mietvertrag. Da sähe es dann mehr nach einer ungeschickten Formulierung aus, nach dem Motto "dumm gelaufen".
Welche Mietvertragsform wäre denn da die "ungeschickteste"?
Weitere "Gestaltungsidee": Er überlasst dem sympatischen jungen Burschen vermächtnisweise ein dingliches Wohnrecht im Testament, das vom Erben einzutragen ist (evtl. ist das besser auch als Auflage, da kenne ich mich nicht so aus). Das sorgt für viel Spaß bei den Erben.
Beim Mietvertrag ist zu bedenken, dass den der Erbe, wenn er selbst in das 2-Familien-Haus einzieht, den Mieter loswerden kann durch erleichterte Kündigung nach §573a BGB. Das Problem des Verkaufs (mit Eigenbedarf oder §573a BGB) besteht natürlich auch. Das kann man aber soviel ich weiß auch alles im Mietvertrag zu Ungusten des VM ausschließen _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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