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neue Heizung - neue Miete???

 
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DV-20
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 15:58    Titel: neue Heizung - neue Miete??? Antworten mit Zitat

Hallo - Hilfe,
mein Vermieter möchte mal eben die Miete um 55,- EUR (!!!) erhöhen und das nur, weil er die überalterte Heizungsanlage austauschen soll! Ich hatte gehört, dass es ein Gesetz gibt, welche den Vermieter verpflichtet bis zu einem gewissen Stichtag Heizungsanlagen, die ein gewisses Alter (1978?) überschritten haben gegen eine moderne Anlage auszuwechseln. Nach dem ich meinen Vermieter darauf hingewiesen habe, ist er (auf Grund der auf ihn zukommenden Kosten) ziemlich sauer geworden. Nun, ein paar Tage später, argumentiert er damit, weil die alte Anlage noch gut funktioniert, die neue Anlage für mich eine Kostenersparnis im Verbrauch einbringen würde, handele es sich um eine Modernisierung die er mit 11% der Kosten auf die Jahresmiete umschlagen könne. Darf er das?
Schöne Grüße
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich kann der VM die Kosten für Modernisierung zu 11% p.A. dauerhaft auf die Miete umlegen. Das ist soweit rechtens. Die Erneuerung der Heizung dürfte vermutlich auch eine Modernisierung sein. Dementsprechend kann der VM die Miete erhöhen. Der Mieter kann allerdings ausserordentlich kündigen wenn es ihm nicht passt.
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DV-20
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort! Hätte mir zwar eine andere gewünscht…
Gruß
Traurig
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Diesbezüglich wg. Heizungsmodernisierung mal googeln-nicht alles kann auch als Modernisierung auf die Mieter umgelegt werden.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meine, wenn eine Heizung repariert wird, können die Reparaturkosten nicht auf die Miete umgelegt werden. Wenn jedoch eine neue Heizung eingebaut wird, wo vorher noch Kohleöfen standen, dann ist die Investion umlagefähig mit 11 % der Kosten auf die Jahresmiete. Genauso verhält es sich, wenn die Investition aufgrund gesetzlicher Vorgaben getätigt werden muß - wie in diesem Fall.
MfG
Lucky
_________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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wherrmann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 01:31    Titel: Antworten mit Zitat

Nur weil eine schwachsinnige rot/grüne gesetzliche Neuregelung grundsätzlich nur abhängig von einem beliebig gewählten Baujahr die Auswechselung der Heizung vorschreibt kann die Miete leider nicht erhöht werden. Der Nachweis das eine neue Heizung tatsächlich so viel einspart wie behauptet wäre erst mal zu erbringen.
Und nur wenn durch den Einbau der neuen Heizung eine wesentliche Einsparung von Energie gegeben ist, ist es eine Modernisierung und nur dann eine Mieterhöhung für Modernisierung zulässig. Und diese Einsparung muß in der Ankündigung zur Modernisierung genau im voraus berechnet werden.
Ich weiß jetzt leider nicht wie hoch die Einsparung sein muß, damit es eine Modernisierung ist. Evtl. erst wenn die Mieterhöhung der Einsparung entspricht.
Ein wenig googlen dürfte helfen.

Das wird noch viel Ärger geben und die Gerichte beschäftigen.

Was ist an einer Heizung die am 1.1.79 eingebaut wurde anders als an einer die am 31.12.78 eingebaut wurde. Nichts. Kostet die Vermieter aber Millionen und bedeutet Verschwendung von Resourcen. Denn auch die Herstellung einer Heizung kostet Rohstoffe und Energie. Wieder der überall zu findende rot/grüne Murks.
Hätte man die vorgeschriebene Erneuerung an die jährlich vom Schornsteinfeger
gemessenen Werte geknüpft, wäre es nachvollziehbar.
Ein frei gewählter Stichtag ohne Rücksicht auf Wartungszustand und Werte der alten Heizung sind nichts als eine Generierung von Steuern und Unterstützung des Arbeitsmarktes. Nur das dies keiner merkt weil es nur wenige betrifft.

Was würde passieren wenn plötzlich alle Autos ab einem bestimmten Baujahr verboten würden ?

Solche neuen Gesetze gibt es noch zur Genüge ohne das die allgemeine Wählerschaft das zur Kenntnis genommen hat. Mir fallen da akut der ab nächstem Jahr notwendige "Energiepass" für Wohnungen ein oder die ebenso unsinnige und teure Begutachtung der Heizung und Tanks durch einen Sachverständigen ein.

Hoffentlich hat die neue Regierung die Kraft diesen ganzen Unsinn rückgängig zu machen. Aber für das meiste ist es sowieso zu spät.
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biggi33
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 05:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hier wurde auch modernisiert, neue Heizungsanlage, neue E-Leitungen, Dämmung und was alles. Die Mieten sind danach gewaltig gestiegen und das wurde vor Beginn der Arbeiten angekündigt, so daß jeder Gelegenheit hatte, auszuziehen. Nach Abschluss der Arbeiten wurden die Wohnungen verkauft und es hat nicht lange gedauert, waren alle Wohnungen verkauft.
Für derartige Modernisierungen bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau den Besitzern billige langfristige Kredite an, die bezahlbar sind.
Hier sieht jetzt alles sehr schön und gepflegt aus und das ist doch auch was.....
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 07:36    Titel: Antworten mit Zitat

wherrmann hat folgendes geschrieben::
Nur weil eine schwachsinnige rot/grüne gesetzliche Neuregelung grundsätzlich nur abhängig von einem beliebig gewählten Baujahr die Auswechselung der Heizung vorschreibt kann die Miete leider nicht erhöht werden. Der Nachweis das eine neue Heizung tatsächlich so viel einspart wie behauptet wäre erst mal zu erbringen.
Und nur wenn durch den Einbau der neuen Heizung eine wesentliche Einsparung von Energie gegeben ist, ist es eine Modernisierung und nur dann eine Mieterhöhung für Modernisierung zulässig. Und diese Einsparung muß in der Ankündigung zur Modernisierung genau im voraus berechnet werden.
Ich weiß jetzt leider nicht wie hoch die Einsparung sein muß, damit es eine Modernisierung ist. Evtl. erst wenn die Mieterhöhung der Einsparung entspricht.
Ein wenig googlen dürfte helfen.

Das wird noch viel Ärger geben und die Gerichte beschäftigen.



Die hier vorgenommenen politischen Bewertungen Bewertungen möchte ich nicht weiter kommentieren.
Die rechtlichen Ausführungen sind im Grundsatz nicht falsch, werden für den hier in Rede stehenden Sachverhalt allerdings nicht zutreffend sein. Lt. Sachverhalt muss ein Austausch erfolgen, der durch Gesetz vorgeschrieben ist. Dieser Fall ist neben der Einsparung von Energie und Wasser, Erhöhung des Gebrauchswertes und der Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse ein weiterer Tatbestand, der das Recht zu Kostenumlage begründet.

§ 559 Mieterhöhung bei Modernisierung
(1) ... oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.


Der Austausch einer funktionsfähigen Heizung, die vor einem Stichtag eingebaut wurde, ist der geradezu typische Fall einer Maßnahme auf Grund von Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.
Zumindest ist bisher noch kein Richter auf den Gedanken gekommen, der Vermieter wäre für die Gesetzgebung verantwortlich.
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