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prozesskostenhilfe

 
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bini86
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 17:32    Titel: prozesskostenhilfe Antworten mit Zitat

Hallo, mein Problem ist folgendes:
Ab 2. November 2001 wurde für mich von meiner Mutter (ich war damals noch nicht volljährig) Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Unterhaltszahlungen meines Vaters bewilligt. Soweit ich weiß, wird dies 4 Jahre lang nachgeprüft und wenn sich die persönliche und wirtschaftliche Situation von mir bessert, kann (?) das Geld in Raten zurückverlangt werden. Wie genau wird das nachgeprüft? Noch besteht doch das Bankgeheimnis, ausschließlich Finanzamt...
Ich weiß, dass ich vor ein paar Monaten ein Schreiben dafür bekommen hatte und zu dem Zeitpunkt verfügte ich auch nocht nicht über genug Geld.
Nun hab ichd as "Problem", dass ich wahrscheinlich bald im Besitz von etwa 50 000 Euro bin...
Aber logischerweise "dürfte" ich das Geld ja gar nicht haben?! Bzw. muss ich mich dann bei dem Gericht melden und sie über meine Situation informieren? Wie erfahr ich, wieviel ich zurückzahlen muss und wie hoch die Raten liegen?
Das ging, wie gesagt, damals alles über meine Mutter. Weiß also gar nicht Bescheid.
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