Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo, mein Problem ist folgendes:
Ab 2. November 2001 wurde für mich von meiner Mutter (ich war damals noch nicht volljährig) Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Unterhaltszahlungen meines Vaters bewilligt. Soweit ich weiß, wird dies 4 Jahre lang nachgeprüft und wenn sich die persönliche und wirtschaftliche Situation von mir bessert, kann (?) das Geld in Raten zurückverlangt werden. Wie genau wird das nachgeprüft? Noch besteht doch das Bankgeheimnis, ausschließlich Finanzamt...
Ich weiß, dass ich vor ein paar Monaten ein Schreiben dafür bekommen hatte und zu dem Zeitpunkt verfügte ich auch nocht nicht über genug Geld.
Nun hab ichd as "Problem", dass ich wahrscheinlich bald im Besitz von etwa 50 000 Euro bin...
Aber logischerweise "dürfte" ich das Geld ja gar nicht haben?! Bzw. muss ich mich dann bei dem Gericht melden und sie über meine Situation informieren? Wie erfahr ich, wieviel ich zurückzahlen muss und wie hoch die Raten liegen?
Das ging, wie gesagt, damals alles über meine Mutter. Weiß also gar nicht Bescheid.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.