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vereinbarte termine von ratenzahlungen - zinsen?

 
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schlafmausbeutler
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 16:27    Titel: vereinbarte termine von ratenzahlungen - zinsen? Antworten mit Zitat

hallo!

ich habe folgende frage:

vermieterin a hat aus der letzten nebenkostenabrechnung noch anspruch auf nachzahlungen in höhe von ca300€. es wurde die genaue abrechnung der nebenkosten geschickt mit bitte um überweisung. danach folgte noch eine erinnerung mit fristsetzung bis zum 15.9.

danach teilte mieter b mit, er sei finanziell nicht in der lage, den gesamten betrag zu zahlen, sondern würde in zwei raten bezahlen.

vermieterin a bot an, über eine ratenzahlung zu sprechen (denn mieter b hatte allein entschieden, dass er raten zahlen will, abgesprochen wurde nichts!).

vermieterin a setzt eine schriftliche vereinbarung auf über die genaue ratenhöhe und den fälligkeitstermin.(gab früher schon ärger, wenn nicht alles schriftlich)

jetzt die frage: Winken kann vermieterin a in der vereinbarung den mieter verpflichten, die termine einzuhalten, und wenn nicht, zinsen verlangen?? wenn ja, welche höhe wäre wohl angemessen? wäre das rechtmäßig (und notfalls durchsetzbar) , wenn mieter b das unterschreibt?

im prinzip geht es vermieterin a nur darum, der forderung nachdruck zu verleihen, aber dann muss das ja auch stimmen... Sehr glücklich
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SaitOne
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn auf den Schriftstück vereinbart wurde das wenn der zu spät zahlt, zinsen zahlen muß dann ist es so.

Aber wenn es nicht vereinbart wurde und sie es trotzdem stellt bracuh ernicht zahlen.

Beim Versand ist es zumindestens so, wenn man zu spät zahlt oder garnicht zahlt muß man alles auf einmal zahlen.

Aber so genau weiß ich auch nicht den Zinsen.
Aber vielleicht konnte ich ja Helfen.
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wherrmann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 01:04    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht hilft dir das.
Das was die Vermieterin abrechnet hat sie bereits für Dich bei den Versorgern ausgelegt
und möchte es von Dir nur zurück.
Die Vermieterin könnte dich nun einfach auf Zahlung verklagen und Dir seit Fälligkeit mindestens 7 % Zinsen berechnen wenn Sie nicht sogar selbst Kredit in Anspruch nimmt und mehr Zinsen zahlt. Dann gilt dieser Zinssatz.
Dazu kommen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.
Allein daduch dürfte sich die Forderung fast verdoppeln.

Wenn Dir die Vermieterin Ratenzahlung mit Zinsen anbietet ist alles was darunter liegt
ein Entgegenkommen der Vermieterin.
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