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randalierender und bedrohlicher Mieter

 
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Impatiens
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 02:13    Titel: randalierender und bedrohlicher Mieter Antworten mit Zitat

Der Fall:
Frau X 69 Jahre, lebt mit ihrer Tochter G. 45 Jahre in einer Wohnung zusammen. Frau X ist gesundheitlich durch Asthma und Diabetes nicht auf der Höhe.
Vor einem Jahr verliebte sich G. in einen Mann, Herr Z., der auch gleich zu G. zog. Er lebte zwar nicht unmittelbar bei den beiden in der Wohnung, sondern hatte sich einen Raum im Keller eingerichtet, ist aber bei den beiden amtlich gemeldet. Steht aber nciht im Mietvertrag mit drin.
Herr Z. hatte gerade einen Alkoholentzug hinter sich, aber wurde rückfällig. Er randalierte und schrie des Öfteren im Haus rum. Bedrohte und beschimpfte Frau X und G.
Sehr oft wurde die Polizei geholt, die ihn zwar zur Ausnüchterung immer wieder mitnahm, aber dann wieder auf freien Fuß setzte.
Er bedrohte auch andere Bewohner des Hauses und wurde von diesen auch angezeigt.
Es ging sogar so weit, dass er fast die Wohnungstüre von Frau X und G. einschlug.
Frau X ging es dadurch gesundheitlich immer schlechter.
G. konnte sich gegen diesen Mann nicht wehren und unternahm keine rechtlichen Schritte.
Heute morgen ging es Frau Z auch nicht sehr gut. Nun kam auch noch Herr Z und schrie und beschimpfte die beiden Frauen wieder und hat sich auch Einlass in die Wohnung verschafft.
G. rief wieder die Polizei, die ihn auch mitgenommen hatte.
Frau X ging es nach dieser Aktion sehr schlecht und sie erlitt eine Lungenembolie, an der sie auch verstarb.
Herr Z wurde um 15.00 Uhr wieder entlassen und hat mittlerweile schon wieder zweimal herum geschrieen und an die Türen gehauen, natürlich wieder alkoholisiert.

Frau G konnte erst gestern dazu bewegt werden, gegen Herrn Z eine Anzeige bei der Polizei zu machen. Sie zeigte ihn wegen Bedrohung und Körperverletzung an. Das hat nun bewirkt, dass Herr Z. nicht mehr im 3.Stockwerk an die Türe klopfen darf. Diese Verfügung wurde ihm auch gestern noch zugestellt.
Natürlich hat diese Verfügung gar keinen großen nutzen, da Herr Z weiterhin in dem Haus sein Unwesen treibt.

Die anderen Mieter trauen sich nicht mehr in den Keller und drohen mit Mietkürzungen.

Die Polizei sagt, dass Herr Z nicht einfach so vor die Türe gesetzt werden kann, sondern nur auf dem zivilrechtlichen Wege gehandelt werden muss.

Welche Möglichkeiten hat der Vermieter?
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wherrmann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 02:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Kellerraum ist kein Wohnraum.
Wenn dort gewohnt wird könnte das schon die Bauaufsicht / Baupolizei untersagen.
Ein Mietvertrag besteht offenbar nicht. Es wird wohl auch keine Miete bezahlt.
Da sich wohl alle einig sind das Herr Z verschwinden soll kann der Vermieteroder der Besitzer des Kellerraums diesem ein Hausverbot aussprechen. Neues Schloß in den Keller und fertig.
Taucht Herr Z nochmal auf wird die Polizei gerufen und Anzeige wegen Hausfriedensbruch gemacht. Herr Z. wird dann von der Polizei entfernt.
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