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Mieter hat seine Wohnung gekündigt und darf nun regelmäßig wildfremde Menschen in seiner Wohnung begrüßen. So weit, so gut.
Allerdings hat die Wohnung einen ziemlich gravierenden Mangel, der seit einiger Zeit besteht, den er bislang jedoch nicht beim Vermieter beanstandet hat, weil er keinen Stress wollte und weil er eh ausziehen wollte.
In der Wohnung über ihm wurde vor einiger Zeit der Teppichboden rausgerissen und seitdem liegen da nur noch Holzdielen auf Strohdecke. Baujahr Reichsadler halt.
Seitdem hört er jeden Schritt über ihm bzw. weiß bestens Bescheid, wie lange der Obermieter braucht, um seinen ehelichen Pflichten nachzukommen. Selbst das Schnarchen des Obermieters kann er inzwischen in drei verschiedene Kategorien einteilen.
Der Mieter wollte einfach keinen Stress mit dem Vermieter, denn der hätte das wohl nicht freiwillig wieder in Ordnung gebracht. Der Mieter wollte eh in absehbarer Zeit ausziehen..
Wenn nun ein potentieller Nachmieter bei der Besichtigung fragt, ob die Wohnung auch wirklich ruhig sei, DARF der Mieter dann die imho unhaltbaren Zustände nennen? Oder MUSS er das sogar unaufgefordert machen, um sich vor späteren Schadenersatzansprüchen des Nachmieters zu schützen?
eigentlich ist es ja Sache des Vermieters, einen potentiellen Neumieter über die "Schwachstellen" einer Wohnung aufzuklären.
Wenn nun der Nochmieter bei Wohnungsbesichtigungen auf Mängel aufmerksam macht, die dem Vermieter nicht bekannt sind, kanns erst recht Stress geben, der bis zu Schadensersatzansprüchen seitens des VM führen kann.
Im Regelfall kann der Nochmieter auf gezielte Fragen von Wohnungsinteressenten in sachlichem Ton auf Mängel hinweisen.
Der Nochmieter macht sich gegenüber einem potentiellen Nachmieter keinesfalls schadensersatzpflichtig, wenn er es vorzieht, den Mund zu halten und den Nachmieter seine eigenen Erfahrungen machen zu lassen.
Wenn nun der Nochmieter bei Wohnungsbesichtigungen auf Mängel aufmerksam macht, die dem Vermieter nicht bekannt sind, kanns erst recht Stress geben, der bis zu Schadensersatzansprüchen seitens des VM führen kann.
Warum sollte sich der Noch-Mieter schadensersatzpflichtig machen, wenn er dem Nachmieter einen Mangel mitteilt, der nicht in seinem Einflußbereich liegt?
Warum sollte sich der Noch-Mieter schadensersatzpflichtig machen, wenn er dem Nachmieter einen Mangel mitteilt, der nicht in seinem Einflußbereich liegt?
Nicht die Aufklärung des potentiellen Nachmieters ist m.E. das Problem, sondern die Tatsache, dass der Mangel dem Vermieter nicht angezeigt wurde.
Wenn ein Wohnungsinteressent aufgrund des Mangels von der Anmietung der Wohnung Abstand nimmt, kann der Vermieter argumentieren, dass, wenn er vom Mangel gewusst hätte, er diesen längst abgestellt hätte. Nun sei ihm wegen der nicht zustande gekommenen Vermietung ein wirtschaftlicher Schaden entstanden.
Dann steht der Nochmieter ganz schön dumm da, denn er ist verpflichtet, den Vermieter über jeden Mangel in Kenntnis zu setzen, auch wenn der nicht in seinem Einflussbereich entsteht. Ein Wasserrohrbruch z.B. liegt auch nicht im Einflussbereich des Mieter und trotzdem würde wohl jeder Mieter diesen sofort dem Vermieter mitteilen.
Dies ist meine Meinung, andere sehen das möglicherweise anders.
Warum sollte sich der Noch-Mieter schadensersatzpflichtig machen, wenn er dem Nachmieter einen Mangel mitteilt, der nicht in seinem Einflußbereich liegt?
Nicht die Aufklärung des potentiellen Nachmieters ist m.E. das Problem, sondern die Tatsache, dass der Mangel dem Vermieter nicht angezeigt wurde.
Wenn ein Wohnungsinteressent aufgrund des Mangels von der Anmietung der Wohnung Abstand nimmt, kann der Vermieter argumentieren, dass, wenn er vom Mangel gewusst hätte, er diesen längst abgestellt hätte. Nun sei ihm wegen der nicht zustande gekommenen Vermietung ein wirtschaftlicher Schaden entstanden.
Dann steht der Nochmieter ganz schön dumm da, denn er ist verpflichtet, den Vermieter über jeden Mangel in Kenntnis zu setzen, auch wenn der nicht in seinem Einflussbereich entsteht. Ein Wasserrohrbruch z.B. liegt auch nicht im Einflussbereich des Mieter und trotzdem würde wohl jeder Mieter diesen sofort dem Vermieter mitteilen.
Dies ist meine Meinung, andere sehen das möglicherweise anders.
Gegenfrage:
Angenommen der Mieter hat den VM schon auf diese Lärmbelästigung hingewiesen.
-Sehr lautes Dauerbegehen der Whg. des M über ihm (Laminat vermtl. ohne Trittschallschutz verlegt)
-Ständiges Türenknallen der Whg.- und Haustür durch Mitmieter
-im allgemeinen unsoziales Verhalten des anderen M
Der M hat wegen dem anderen M mittlerweile schon länger eine Mietminderung durchgesetzt, die augenscheinlich vom VM akzeptiert wird, da der VM sich nicht um diesen Zustand kümmert, weil er mit dem anderen M keinen Ärger haben möchte.
Darf der M dann eventuellen Nachmietern ohne Aufforderung ihrerseits Auskunft über diesen Nachbar-lärm geben? (Kann ja sein, daß ein Nachmieter vergisst danach zu fragen.)
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 496 Wohnort: gleich um die Ecke
Verfasst am: 06.09.05, 08:20 Titel:
Jade hat folgendes geschrieben::
Nicht die Aufklärung des potentiellen Nachmieters ist m.E. das Problem, sondern die Tatsache, dass der Mangel dem Vermieter nicht angezeigt wurde.
Wenn ein Wohnungsinteressent aufgrund des Mangels von der Anmietung der Wohnung Abstand nimmt, kann der Vermieter argumentieren, dass, wenn er vom Mangel gewusst hätte, er diesen längst abgestellt hätte. Nun sei ihm wegen der nicht zustande gekommenen Vermietung ein wirtschaftlicher Schaden entstanden.
Interessanter Aspekt. Nur verursacht Trittschall im Gegensatz zu Wasserrohrbrüchen ja keinen Folgeschaden, der sich mit Zeitablauf verschlimmert. Es ist im Sinne der Schadenminderungspflicht, die ja Sinn und Zweck der unverzüglichen Meldepflicht eines Mangels sein dürfte, völlig unerheblich, ob der Mangel unverzüglich während der Mietdauer oder erst nach Auszug des Mieters beseitigt wird. Die Aufwendungen sind immer die gleichen, weder braucht man nach einem Jahr mehr Material noch mehr Handwerkerstunden.
Darf der M dann eventuellen Nachmietern ohne Aufforderung ihrerseits Auskunft über diesen Nachbar-lärm geben? (Kann ja sein, daß ein Nachmieter vergisst danach zu fragen.)
Grüße
TL
Ich denke schon, daß er das darf.
Die Frage ist nur, warum er das tun sollte ungefragt? Das ist wie Falschparker ermahnen und der Polizei melden. Ich persönlich kann diese "sich ungefragt in alles einmischen"-Mentalität nicht nachvollziehen.
@Yvonne: nur in Köln heisst es: Nachkarten gilt nicht.
Ansonsten gilt in D die "Herr Lehrer ich weiss was" Mentalität durch das Überangebot von unausgelasteten Frührentnern, die sich ungefragt auf die Lauer legen.
Hier soll aber offensichtlich dem VM "eins ausgewischt" werden....
Kann man dem VM nur wünschen, dass er als Nachmieter vielleicht doch einen "Tauben" erwischt hat _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Zuletzt bearbeitet von Susanne am 06.09.05, 10:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 496 Wohnort: gleich um die Ecke
Verfasst am: 06.09.05, 09:59 Titel:
"ungefragt einmischen" ist hier ja so eine Sache.
Imho hinkt der Vergleich gewaltig.
Es handelt sich dabei immerhin um den zwangsläufig an der Besichtigung körperlich und zugleich in der Regel auch verbal beteiligten Nochmieter.
Das ist doch schon ein gewaltiger Unterschied zum allseits beliebten Frührentner aus der Nachbarschaft, der den ganzen Tag sein Ärmelschonerkissen auf der Fensterbank liegen hat, um per Feldstecher die Kennzeichen aller Falschparker 100 Meter links und rechts die Straße runter, aufzuschreiben.
Und es kann doch niemand dem Nochmieter verbieten, seine persönliche Kenntnisse über den Zustand der Wohnung zu verbreiten, sofern er dabei bei der Wahrheit bleibt?!
Wer hier also fordert, der Nochmieter solle sich nicht ungefragt einmischen, in dem er von Mängeln berichtet, die dem Vermieter "wegen Vergesslichkeit entfallen" sind, erteilt doch quasi dem Vermieter einen Freibrief zur arglistigen Täuschung des Mietinteressenten.
Es handelt sich dabei immerhin um den zwangsläufig an der Besichtigung körperlich und zugleich in der Regel auch verbal beteiligten Nochmieter.
Ich war als Nochmieter bis auf "Guten Tag" und "Auf Wiedersehen" noch nie verbal an einer Besichtigung einer von mir angemieteten Wohnung beteiligt.
Zitat:
Das ist doch schon ein gewaltiger Unterschied zum allseits beliebten Frührentner aus der Nachbarschaft, der den ganzen Tag sein Ärmelschonerkissen auf der Fensterbank liegen hat, um per Feldstecher die Kennzeichen aller Falschparker 100 Meter links und rechts die Straße runter, aufzuschreiben.
Ich sehe da keinen Unterschied.
Zitat:
Und es kann doch niemand dem Nochmieter verbieten, seine persönliche Kenntnisse über den Zustand der Wohnung zu verbreiten, sofern er dabei bei der Wahrheit bleibt?!
Nein, verbieten kann das niemand. Das schrieb ich ja bereits.
Nur der Sinn erschließt sich mir nicht.
Zitat:
Wer hier also fordert, der Nochmieter solle sich nicht ungefragt einmischen, in dem er von Mängeln berichtet, die dem Vermieter "wegen Vergesslichkeit entfallen" sind, erteilt doch quasi dem Vermieter einen Freibrief zur arglistigen Täuschung des Mietinteressenten.
Ich habe nichts "gefordert".
Wenn Sie Ihrem Vermieter eins auswischen wollen, dann tun Sie das. Verbieten kann Ihnen das, wie gesagt, keiner - sofern Sie bei der Wahrheit bleiben.
Verkaufen Sie hier aber das ganze nicht als gute Tat, die Sie nur durchführen, weil Sie Angst haben, daß man sie wegen Beihilfe zur arglistigen Täuschung ins Gefängnis sperrt
@Susanne, vermutlich hast Du recht. Schade eigentlich - ein wenig Lockerheit würde ganz Deutschland gut stehen
Nun,
wenn der mögliche neue Mieter fragt, warum an der Wand eines Raumes eindeutig ein Wasserschaden erkennbar ist und der Nochmieter A sagt:
Da hat der Mieter B über A ein neues Bad eingebaut, es war anscheinend nicht ganz dicht und deshalb lief das Wasser bei A an der Wand runter.
Auf den Hinweis hin, das A einen Wasserschaden habe und B es doch bitte seiner Versicherung melden möge, ist bis heute (3 Jahre später) nichts passiert.
Der VM hält sich raus, hat aber letztendlich den Schaden, da A auf Grund diesem und weiteren Mängeln eine Mietminderung von 25% durchgesetzt hat.
Mieter A möchte einfach nur in Ruhe und Frieden leben, läßt sich aber auch nicht auf dem Kopf herumtanzen.
M.E. muss ein Vermieter, der von Wohnungsmängeln Kenntnis hat und diese einem Wohnungsinteressenten vorsätzlich verschweigt, auch eventuell daraus resultierende Konsequenzen zu tragen bereit sein.
Hiermit meine ich versteckte Mängel, wie Mängel in der Bausubstanz, Folgen von Wasserschäden o.ä., die ein Wohnungsinteressent bei einer Besichtung der Wohnung nicht so ohne Weiteres feststellen kann.
Da ein potentieller Mieter sich sicherlich nicht gleich mit einem Vermieter anlegen will, indem er nach versteckten Mängeln fragt, sollte ein entsprechender Hinweis seitens des Nochmieters erlaubt sein.
Also ich finde es ganz normal, daß man mit dem Vor- oder Nachmieter über eine Wohnung spricht. Die besten Informationen bekommt man nunmal vom Vormieter, da der Vermieter/Makler seine eigenen Interessen verfolgt und daher nicht unbedingt seine Wohnung madig macht.
Und wenn mich ein Nachmieter allgemein nach einer Wohnung fragt, teile ich ihm meine Ansicht über Vermieter, Lärm, Mängel etc. mit. Wüßte nicht, was das mit Denunziantentum zu tun haben sollte.
Im Übrigen teile ich die Ansicht von zewa.
Also ich finde es ganz normal, daß man mit dem Vor- oder Nachmieter über eine Wohnung spricht. Die besten Informationen bekommt man nunmal vom Vormieter, da der Vermieter/Makler seine eigenen Interessen verfolgt und daher nicht unbedingt seine Wohnung madig macht.
Und wenn mich ein Nachmieter allgemein nach einer Wohnung fragt, teile ich ihm meine Ansicht über Vermieter, Lärm, Mängel etc. mit. Wüßte nicht, was das mit Denunziantentum zu tun haben sollte.
Im Übrigen teile ich die Ansicht von zewa.
So sehe ich das auch.
Eine Information über die Wohnung, in der ich bisher gelebt habe, hat nichts mit denunzieren zu tun.
Das scheint die hier versammelte "Ist mir doch egal - nach mir die Sintflut"-Fraktion wenig zu stören.
Es gibt z.B. Wohnungen, die an Wochentagen durch eine anliegende Hauptverkehrsstrasse sehr laut sein können (in den Morgen- und Nachmittagsstunden).
Solche Wohnungen werden naturgemäß gerne an Samstagnachmittagen oder Sonntagen vom Vermieter zur Besichtigung angeboten.
Und wenn der potentielle Nachmieter die so schöne, ruhige Lage bewundert, teile ich ihm meine Erfahrung mit, dass es an Wochentagen durchaus sehr laut werden kann, wenn er bei der Besichtigung vielleicht erwähnt, sich in einem ganz bestimmten Raum der Wohnung ein ruhiges Arbeistzimmer einrichten zu wollen.
Ich halte das für eine legitime Information, die etwas mit Menschenfreundlichkeit zu tun hat und nichts mit Denunziantentum. Genauso wie die Tatsache, dass die Wohnung etwas hellhörig sein kann, wenn oben, unter oder nebenan gefeiert oder sich auch nur normal "bewegt" wird.
Genauso teile ich ihm die Information mit, dass es unter Umständen schwierig werden kann, wenn man das ein oder andere Loch bohren möchte, da die Betonwände etwas besseres Werkzeug verlangen. Oder vielleicht das es zu Schulzeiten wegen einer 50 meter entferneten, stark frequentierten Bushaltestelle ab und zu sehr unsauber vor dem Haus zugehen kann.
Und genauso gerne teile ich dem Interessenten mit, dass es hier schön ist oder das die Nachbarn aus meiner Sicht in Ordnung sind, das auf einem Balkon wirklich am Abend immer Sonne ist, das der Vermieter sehr angenehm ist, etc. p.p.
Information bezieht sich ja nicht nur auf Negatives.
Was mich als Mieter z.B. immer gerne interessiert hat war, ob es im Sommer nicht zu heiss und im Winter nicht zu kalt in der Wohnung wird. Da war ich für eine ehrliche Information des vorher darin Lebenden immer dankbar, wenn man mich darauf hinwies, dass es z.B. in der Küche im Sommer sehr, sehr heiss werden kann, es in anderen Räumen aber sehr angenehm ist im Somer wie im Winter
Wer solche Auskünfte aus Prinzip einem Interessenten einfach verweigern würde, der hat dann wohl eher ein generelles Problem mit seiner eigenen Art des Umgangs untereinander.
Es ist ja auch nicht gesagt, dass man als Noch-Mieter wie ein Wasserfall drauflos plappert. Aber erst recht, wenn ein potentieller Interessent mich nach solchen Dingen direkt fragt bei der Besichtigung, bin ich der Meinung, dass die gemachten Erfahrungen einem evtl. Nachmieter nicht vorenthalten muss. Und den Vermieter möchte ich sehen, der mir dabei den Mund verbieten möchte.
Aber das sehen hier wohl einige anders. Diesen "freundlichen" Menschen wünsche ich wirklich viel Spaß und, ehlich gesagt, mit ein bisschen Schadenfreude, auch ein bisschen Ärger in ihrer neuen Wohnung über Dinge, die so vorher bei ihrer eigenen Besichtigung nicht erkennbar waren
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