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Darf eine Gewährleistungsbürgschaft, die auf einen in Insolvenz gegangenen Bauträger ausgestellt worden ist von dem Hauskäufer der nun im Besitz der Bürgschaft ist gegenüber dem Handwerker gezogen werden,obwohl der Begünstigte die insolvente Bauträgerfirma in der Urkunde eingetragen ist?
grundsätzlich dürfen Rechte aus einer Bürgschaft an Dritte abgetreten werden (in diesem Fall vom Bauträger auf den Hauskäufer. Dies ist auch im geschilderten Fall sinnvoll, da ansonsten der Käufer Gewährleistung vom Bauträger verlangen müsste, der sich wiederum am Handwerker schadlos halten kann.
Ob diese Abtretung im konkreten Einzelfall möglich ist, kann hier nicht entschieden werden. In Frage käme z.B. dass die Bedingungen der Bürgschaft eine Abtretung nicht erlauben. Auch müsste der Insolvenzverwalter hier der Abtretung zugestimmt haben, da die Eventualforderung der Masse verloren geht.
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