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Zu viel Versicherungsbeitrag bezahlt

 
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Gringo211
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 09:17    Titel: Zu viel Versicherungsbeitrag bezahlt Antworten mit Zitat

Der Selbstständige A wurde über die Jahre bei seinen Beiträgen zur gesetzlichen KV die sich ja aus seinen Umsätzen ergeben in die höchste Klasse eingestuft. (Er wurde immer schön von der KK angeschrieben seine Nachweise einzusenden etc.).
NAchdem die Konjunktur in den letzten Jahren etwas lahmt, hat er den entsprechenden Umsatz für die höchste Versicherungsstufe nicht mehr, was ihm allerdings erst nach dem zweiten Jahr bewusst wird.(Die KK hat sich natürlich auch hier nicht mehr gemeldet).

Auf Anfrage, wie es mit dem zu viel bezahlten Geld aussieht antwortet derf freundliche KK Angestellte "Da kann man nix mehr machen, da müssen sie auch mal sozial sein Herr A.

Also meine Frage: Wie verhält es sich in diesem Fall. Welche rechtlichen Schritte kann und sollte der A gehen um sein Geld zurück zu bekommen (immerhin 6000 Euro)?
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Die Einstufung erfolgt in der Regel für die Zukunft. Sofern die Einstufung nicht unter Vorbehalt erfolgte (kann ich mir nicht vorstellen), ist es leider richtig so, dass Sie die zuviel gezahlten Beiträge nicht zurückbekommen können.

Hier hilft vermutlich schon ein Blick in die Satzung Ihrer Krankenkasse und den damaligen Bescheid.
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

In § 240 Abs. 4 SGB V steht zu diesem Thema:

"Veränderungen der Beitragsbemessung auf Grund eines vom Versicherten geführten Nachweises nach Satz 2 können nur zum ersten Tag des auf die Vorlage dieses Nachweises folgenden Monats wirksam werden."

Übrigens ist der Umsatz für die Krankenversicherung belanglos, es zählt der Gewinn. Nachweis ist üblicher Weise der Steuerbescheid.
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