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Da ich seit Jahren Kreditkarten für Nebenanschaffungen nutze hatte ich schön länger nicht mehr mit dem Problem Rücklastschrift gebühren zu tun.
Nun wurde die Problematik aber wieder aktuell, als es in einem anderen Forum um die Bezahlung der Monatsgebühren für ein Online-Rollenspiel ging.
Es gilt ja folgendes:
Für Abbuchungen im Lastschriftverfahren, die wegen Unterdeckung des Kontos nicht ausgeführt wurden, dürfen Banken und Sparkassen KEINE Gebühren verlangen.
Dies entscheid der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 154/04) und untersagte den banken entsprechende Klauseln in ihren Preisverzeichnisen.
Begründung: Ein Bankkunde sei nicht verpflichtet, eine entsprechende Deckung seines Kontos vorzuhalten. Bankkunden können danach unter Angabe des Aktenzeichens in solchen Fällen gezahlte Gebühren zurück fordern.
Die Begründung leuchtet mir aber nicht ein. Die Bank kann ja stillschweigend eine Überziehung des Disporahmens dulden, muss es aber natürlich nicht.
Was nützt mir als Bankkunde dieses Urteil ?
Meine Hausbank wird der Bank des Lastschriftempfängers Gebühren berechnen und dieser holt sich die von mir zurück. Genaue Höhe steht ja meist in dne AGB, ob diese nun so gerechtfertigt sind oder nicht..
Soll das Urteil mich nur davor schützen, dass mir Gebühren von mehreren Seiten berechent werden ? Unterm Strich hat Unterdeckung Kosten zur Folge die ich tragen muss. Und diese fliessen über mehrere Stationen was das alles nicht gerade günstiger macht.
Warum also nicht doch die Gebühren gleich an die Hausbank ?
Und: Warum prüft das System nicht nicht im Voraus die Deckung sondern führt munter aus und hohlt dann zurück ?
Es schokiert mich, dass ich einen so trivialen Vorgang einfach nicht verstehe
Es geht darum, dass die Banken nicht ohne Veranlassung durch diese und vor allem VERSCHULDENSUNABHÄNGIG ihren Kunden derartige Kosten in Rechnung stellen.
Bsp: Sonst könnte ja jeder mal grundlos ein paar Dutzend Abbuchungen versuchen und schwupps wäre die Bank reicher und der Kunde um einiges ärmer.
Das Urteil verlangt, dass jeweils der die Kosten trägt, der sie auch verursacht und zu verantworten hat.
1. Verhältnis Abbuchender-Bank: Der Abbuchende.
2. Verhältnis Abbuchender - Vertragsparter: Der Vertragspartner WENN er er zu verantworten hat.
Liegt also z.B. gar kein Vertrag oder keine Abbuchungsermächtiung vor, können die Kosten nicht umgelegt werden.
Anders wenn jemand vertraglich einer ELV zustimmt und dann "aus den üblichen Gründen" sein Konto nicht gedeckt hält. Das ist dann ein üblicherweise ein verschuldeter Vertragsbruch. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Hm, also liegt die Beweislast ob die Lastschrift überhaupt berechtigt war jetz (nach dem Urteil) beim Vertragspartner. Der dann auf mein Vertragsverhältnis und seine AGB hinweist und mir diesen Betrag in Rechnung stellt ?
Bei unberechtigten Abbuchungen auf miener Kreditkarte erhebe ich einfach schriftlich Widerspruch und das Geld wird mir sofort wieder gut geschrieben.
Trotzdem komisch, dass es überhaupt Rücklastschriften gibt und eine nötige Deckung nicht im Vorfeld überprüft wird.
Trotzdem komisch, dass es überhaupt Rücklastschriften gibt und eine nötige Deckung nicht im Vorfeld überprüft wird.
Die Bank des Zahlungsempfängers hat keine Möglichkeit, die Kontostände bei der Bank des Zahlungspflichtigen abzufragen. Wäre ja auch noch schöner, wenn Bank A Kontostände der Kunden bei Bank B abfragen könnte. Auch ist es eine Einzelfallentscheidung der Bank des Zahlungspflichtigen, ob sie Überziehungen des Kunden duldet oder nicht. Auch dies kann die Bank des Zahlungsempfängers nicht wissen.
Trotzdem komisch, dass es überhaupt Rücklastschriften gibt und eine nötige Deckung nicht im Vorfeld überprüft wird.
Die Bank des Zahlungsempfängers hat keine Möglichkeit, die Kontostände bei der Bank des Zahlungspflichtigen abzufragen. Wäre ja auch noch schöner, wenn Bank A Kontostände der Kunden bei Bank B abfragen könnte. Auch ist es eine Einzelfallentscheidung der Bank des Zahlungspflichtigen, ob sie Überziehungen des Kunden duldet oder nicht. Auch dies kann die Bank des Zahlungsempfängers nicht wissen.
Ja so hab ich das nie gesehen. Aber ist doch wie bei nem Scheck ??
Bank des Empfängers will Geld einziehen, meine Bak prüft meinen Kontostand und sagt dann nee is nicht keine Deckung ?? Genaueres geht natürlich niemand was an.
Ansonsten ist doch LEV absolut nciht zeiggemäs wenn das so ein aufwand ist und dann so viel kostet wenns schief geht.
Bank des Empfängers will Geld einziehen, meine Bak prüft meinen Kontostand und sagt dann nee is nicht keine Deckung ?? Genaueres geht natürlich niemand was an.
Ja, genauso wie bei der Lastschrift.
Klaus-Jürgen hat folgendes geschrieben::
Ansonsten ist doch LEV absolut nciht zeiggemäs wenn das so ein aufwand ist und dann so viel kostet wenns schief geht.
LEV ist das mit Abstand günstigste Zahlungsverfahren, da es vollautomatisch erfolgt und an keiner Stelle irgendwelche Belege in die Hand genommen werden oder geprüft werden müssen.
Der einzige Nachteil ist, dass eben keine Zahlungsgarantie vorliegt und der Einziehende auf seinem Geld sitzen bleiben kann.
Man muss hierbei aber wissen, dass die weitaus überwiegende Zahl der LS eingelöst wird. Nur in wenigen Fällen muss man sich mit geplatzen LS auseinandersetzen.
Aber bei LEV wird doch eben nich die Deckung geprüft ???
Also das Geld läuft über mehrere Stationen und unterm Strich bei mangelnder Deckung habe ich Kosten i.h.v. meistens 7,50 € zu tragen.
Wo sollen die bitte tatsächlich entstehen ?? Wenn alles vollautomatisch abläuft.
Hier wird sich doch auf Kosten des Kunden bereichert ?
Bin von LEV alles andere als begeistert. Bei meiner Kreditkarte wird nur ein Mindestbetrag pro Monat abgebucht und den Rest überweise ich von mir aus was in Zeiten von online Baning ja keinen Aufwand mehr darstellt. Tue ich das innerhalb 48 Tagen zahle ich nciht mal Zinsen.
Klar man mag argumentieren: Merh Geld auszugeben als man grad liquide hat sollte man sowieso nicht. Trotzdem ist LEV für mich einfach nicht Zeitgemäss. Ich muss permanent meinen Kontostand auf den Cent genau abchecken um nicht 7,50 € kosten zu riskieren wenn ich per LEV in der Buchhandlung eine Zeitschrift kaufe.
Und Bundesweite Systeme um ec-Karten vor Mißbrauch im LEV schnell und sicher zu schützen sind auch noch nicht installiert. Für mich spricht nichts dafür es zu tun, ausser der Vertragspartner besteht draf (leider relativ häufig der Fall, Kreditkarte noch nciht überall akzeptiert - anscheinend auch teuer für den Einzelhandel etc.).
Dann lieber noch die Geldkarten-Funktion. Nur diese Scheint sich in Deutschland irgendwie nicht durchgesetzt zu haben.
Leider verstehe ich das LEV immer noch nicht so ganz. Mal gucken ob das mal bei der Sendung mit der Maus behandelt wurde. Die Erklähren auch den Ablauf einer Bundestagswahl so dass es jeder versteht
Aber bei LEV wird doch eben nich die Deckung geprüft ???
Doch, bei Vorlage bei der Bank des Zahlungspflichtigen.
Klaus-Jürgen hat folgendes geschrieben::
Also das Geld läuft über mehrere Stationen und unterm Strich bei mangelnder Deckung habe ich Kosten i.h.v. meistens 7,50 € zu tragen.
Nur, wenn ich auf meinem Konto nicht für Deckung sorge.
Klaus-Jürgen hat folgendes geschrieben::
Wo sollen die bitte tatsächlich entstehen ?? Wenn alles vollautomatisch abläuft.
Auch Computerprogramme kosten Geld.
Klaus-Jürgen hat folgendes geschrieben::
Hier wird sich doch auf Kosten des Kunden bereichert ?
Der Zahlungsempfänger kann mit seiner Bank frei die Gebühren verhandeln, die seine Bank ihm für die Rücklastschriften berechnet. Da er diese Kosten an den Zahlungspflichtigen weitergibt, möchte ich nicht ausschliessen, dass ihm andere Bankgebühren wichtiger sind.
Klaus-Jürgen hat folgendes geschrieben::
Bin von LEV alles andere als begeistert.
Muß ja auch niemand nutzen. Bargeld lacht
Aber der Zahlungsempfänger findet LS gut. Er spart sich nämlich die Kosten des Bargeldhandlings bzw. die Kosten der Kreditkarte, die für einen Händler bis zu 5 % der Zahlung ausmachen.
Klaus-Jürgen hat folgendes geschrieben::
Bei meiner Kreditkarte wird nur ein Mindestbetrag pro Monat abgebucht
Vorausgesetzt, es besteht Deckung. Sonst fallen Rücklastschriftgebühren an.
Klaus-Jürgen hat folgendes geschrieben::
Ich muss permanent meinen Kontostand auf den Cent genau abchecken um nicht 7,50 € kosten zu riskieren wenn ich per LEV in der Buchhandlung eine Zeitschrift kaufe.
Ich habe für den Zweck immer einen Puffer in Form einer nicht ausgenutzten Dispolinie.
Klaus-Jürgen hat folgendes geschrieben::
Und Bundesweite Systeme um ec-Karten vor Mißbrauch im LEV schnell und sicher zu schützen sind auch noch nicht installiert. Für mich spricht nichts dafür es zu tun, ausser der Vertragspartner besteht draf (leider relativ häufig der Fall, Kreditkarte noch nciht überall akzeptiert - anscheinend auch teuer für den Einzelhandel etc.).
Eben. Natürlich gibt es Alternativen. Bei Zahlung mit Maestro-Karte und PIN wird online auf Deckung geprüft. Nur ist dies (genauso wie Kreditkartenzahlung) für den Händler teurer (und für den Kunden richtig peinlich...)
Klaus-Jürgen hat folgendes geschrieben::
Mal gucken ob das mal bei der Sendung mit der Maus behandelt wurde. Die Erklähren auch den Ablauf einer Bundestagswahl so dass es jeder versteht
Hoffentlich haben die Wähler die Sendung mit der Maus auch gesehen. Zumindest bei uns gibt es jede Menge Wähler, die mit Erststimme Grün(resp. Gelb) und Zweitstimme Rot (resp. Schwarz) wählen, da sie je dem Wahlkreiskandidaten etwas Gutes tun wollen.
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