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Leasingvertrag mit 14 tägigem Widerspruchsrecht

 
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gimay
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 18:16    Titel: Leasingvertrag mit 14 tägigem Widerspruchsrecht Antworten mit Zitat

Hallo!

Bin hauptberuflich Angestellter mit nebenberuflichem Ing.-Büro.
Einkommen zu 95% vom Hauptberuf.

Habe für das nebenberufl. Ing.-Büro einen Leasingvertrag über ein KFZ abgeschlossen und will ihn - wie in den agb zugesichert - innerhalb der dort eingeräumten Frist von 14 Tagen widerrufen. Nun aber heisst es, geht nicht da gewerblich und damit kein Widerspruchsrecht, das gelte nämlich nur für Privatpersonen. In den agb ist keinerlei Hinweis darauf - stimmt das denn?

Wer kann dazu was sagen.

Gruß


Bert
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz allgemein gesprochen und ohne jede Rechtsberatung könnte es hier eng werden.

Das Widerrufsrecht gilt bei Verbraucherverträgen.

Der Verbraucher ist in § 13 BGB definiert.
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wie lautet die Aussage in den AGB vollständig ?

Das Widerrufsrecht gilt kraft Gesetz nur, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

Da hier aber der Leasingvertrag von einem Ing.Büro abgeschlossen wurde, der nach § 14 BGB als Unternehmer anzusehen ist, gilt das Widerrufsrecht nicht.

Es ist übrigens völlig egal, zu wieviel % das Ing.-Büro zum Einkommen des Angestellten beiträgt.

Jedoch müßte aber in den AGB zumindest der Hinweis zu finden sein, für wen das Widerrufsrecht gilt. Ist dort kein entsprechender HInweis, könnte es auch für alle gelten. Selbstverständlich kann auch einem gewerblichen Kunden ein Widerrufsrecht eingeräumt werden, auch wenn es nicht vom Gesetzt vorgesehen ist.

Wenn es dort aber heißt, daß das Widerrufsrecht nur für den Verbrauchsgüterkauf gilt, ist die Sache aber eindeutig.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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