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Kann ich fristlos kündigen?

 
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puschel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 09:55    Titel: Kann ich fristlos kündigen? Antworten mit Zitat

Hallo,

Personen A und B mieten gemeinsam eine Wohnung vom Vermieter C. Der Vermieter C wohnt nebenan. Mieter und Vermieter haben separate Einganstüren.
Es besteht der Verdacht das Vermieter C sich unbefugt in der Wohnung aufgehalten hat. Das Schloss wurde aber von den Mietern nicht ausgewechselt.
Nun ist folgendes passiert: Der Vermieter C hat den Angehörigen von den Mietern A und B, ohne dessen Einverständnis, den Wohnungsschlüssel ausgehändigt und die Angehörigen haben sich zu der Wohnung Zutritt verschafft ohne das ein Grund dafür bestand.

Meine Fragen:
Ist es rechtlich das der Vermieter einen Wohnungsschlüssel besitzt?
Darf der Vermieter den Schlüssel an fremden Personen aushändigen?
Können die Mieter den Mietvertrag aufgrund des vorliegenden Sachverhalts fristlos kündigen?
Bis zu welchem Zeitraum kann fristlos gekündigt werden da noch keine neue Wohnung vorhanden ist?

Bitte um Hilfestellung.

Vielen Dank!
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 10:13    Titel: Re: Kann ich fristlos kündigen? Antworten mit Zitat

puschel hat folgendes geschrieben::

Meine Fragen:
Ist es rechtlich das der Vermieter einen Wohnungsschlüssel besitzt?
Darf der Vermieter den Schlüssel an fremden Personen aushändigen?
Können die Mieter den Mietvertrag aufgrund des vorliegenden Sachverhalts fristlos kündigen?
Bis zu welchem Zeitraum kann fristlos gekündigt werden da noch keine neue Wohnung vorhanden ist?


Nein, will der Mieter dem Vermieter keinen Schlüssel überlassen, muss der Mieter dafür sorgen, das der Vermieter oder sein Hausmeister die Wohnung in Notfällen betreten können. Dazu reicht es aus, wenn der Mieter während einer längeren Abwesenheit einem Wohnungsnachbarn oder einem in der Nähe wohnenden Bekannten einen Wohnungsschlüssel überlässt und das dem Vermieter mitteilt. Verletzt der Mieter diese Pflicht, muss er für daraus entstehende Schäden Ersatz leisten. (BGH WM 72, 25 ; AG Köln WM 86, 86)
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wechseln Sie das Türschloss und verwahren Sie das Alte, bis Sie ausziehen.
Unbefugter Zutritt ist Hausfriedensbruch, das müssen Sie beweisen.
Weiterhin müssen Sie beweisen, dass der VM den Schlüssel weitergegeben hat. Ich kann mit schon vorstellen, dass dies ein Kündigungsgrund ist. Wenn Sie fristlos kündigen wollen, bis wann denken Sie denn dann, auszuziehen?
Wie wollen Sie denn ohne neue Wohnung fristlos kündigen? Kündigen Sie doch lieber fristgerecht.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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puschel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Die Mieter waren während des Geschehens anwesend, man hat also alles ganz genau mitbekommen. Ich denke, die Beweislast ist gegeben. Dass das Hausfriedensbruch ist sehe ich genauso.

Zudem wurde der Vermieter drauf angesprochen, ob er den Schlüssel rausgegeben hat und er bejahte dies. Er hat es also zugegeben.

Aufgrund dieser Situation möchten wir schnellstmöglich aus der Wohnung raus. Sicher fühlen wir uns hier nicht.

@Susanne: Wenn fristgerecht gekündigt wird, muss die Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden?
Der Fall tritt ein, das zum 01.10. eine Wohnung vorhanden ist, kann ich dann immer noch fristlos kündigen ohne Einhaltung einer Frist?
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Schlüssig wäre eine fristlose Kündigung doch nur zeitnah zum Grund, oder?
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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puschel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist doch: Haben die Mieter das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen, da der Vermieter die Wohnungsschlüssel Dritten überlassen hat und diese so sich Zutritt zu der Wohnung verschafft haben?

Wäre schön wenn jemand dazu was sagen könnte.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Es kann zu einer fristlosen Kündigung berechtigen. Ob man damit durchkommt wird im Zweifel das Gericht entscheiden. Das kann niemand hier aus dem Forum sagen.
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