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ich hatte unten schon eine Frage zu langen Kündigungsfristen.
Für die Antworten nochmals Danke.
Jetzt noch eine Nachfrage.
Das Mietverhältnis begann am 01.08.1996.
Unter der Voraussetzung, das ich immer drei Monate vorher kündigen kann, wann muß ich spätestens die Kündigung abgeben?
Am 30.04.?
Irgendwie habe ich immer Probleme mit den Fristen.
Es kommt drauf an ob eine wiederkehrende Mindestlaufzeit vereinbart wurde, dann kann immer spätestens 3 Monate vor Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Ansonsten kann jederzeit mit 3 Monatsfrist gekündigt werden. Sprich wenn die Kündigung zum 5.10.05 beim VM zugegangen ist dann endet das Mietverhältnis am 31.12.05
Es kommt drauf an ob eine wiederkehrende Mindestlaufzeit vereinbart wurde, dann kann immer spätestens 3 Monate vor Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Ansonsten kann jederzeit mit 3 Monatsfrist gekündigt werden. Sprich wenn die Kündigung zum 5.10.05 beim VM zugegangen ist dann endet das Mietverhältnis am 31.12.05
Danke für die Info.
Aber, wie ist es in meinem Fall?
Mietverhältnis begann am 01.08.1996.
Unter der Voraussetzung das ich 3 Monate vorher kündigen kann.
Spätestens dann am 30.04.2006 muß die Kündigung zugehen?
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