Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Trägt Vermieter die Abschleifkosten des Holzfußbodens?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Trägt Vermieter die Abschleifkosten des Holzfußbodens?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
morgentau
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 04.09.05, 18:44    Titel: Trägt Vermieter die Abschleifkosten des Holzfußbodens? Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen ein Mieter wohnt seit 7 Jahren in einer Wohnung mit Holzfußboden der nicht mehr so hübsch ist. (Abgenutzt durch normalen Gebrauch) Der Boden war bei Einzug nicht neu. Hat er einen Anspruch, dass der Vermieter diesen abschleifen lässt? Wennn ja, nach wieviel Jahren nach Einzug? Im Mietvertrag gibt es diesbezüglich keine Vereinbarung.

Vielen Dank für Antworten im Voraus!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
wherrmann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 04.09.05, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist denn nicht mehr hübsch ?
Sind die Dielen mit Fußbodenfarbe rot oder grau gestrichen oder abgeschliffen und
klar lackiert und warum müssen sie deiner Meinung nach abgeschliffen werden ?
Was ist denn hinsichtlich der Schönheitsreparaturen genau geregelt ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Nur nicht mehr hübsch aussehen dürfte meiner Meinung nicht reichen damit ein VM den Boden abschleifen muss und neu versiegeln. Einen generellen Anspruch das der VM nach Ablauf von X Jahren den Teppich oder Parkett/Dielen neu verlegt bzw. abschleifen muss gibt es nicht. Ausnahme ist, wie bereits geschrieben, wenn im Mietvertrag etwas vereinbart wurde.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 05.09.05, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ausrufezeichen Parkettboden Ausrufezeichen Frage

Einen mitvermieteten Fußbodenbelag aus Parkett, Laminat oder einem ähnlichen Material muss der Mieter sorgsam behandeln und angemessen pflegen. Im Laufe der Zeit wird ein Parkettboden durch Gebrauchsspuren und Verfärbungen unansehnlich. Ein Bodenbelag aus Parkett ist erfahrungsgemäß alle 15 bis 20 Jahre abzuschleifen und neu zu versiegeln.
(LG Wiesbaden WM 91, 540) ; nach anderen Angaben alle 12 bis 15 Jahre
(AG Köln WM 84, 197). Das ist Aufgabe des Vermieters. Eine Formularklausel im Mietvertrag, die diese Arbeiten dem Mieter auferlegt, ist unwirksam.
(LG Berlin NJWE-MietR 96, 266 ; LG Köln WM 94, 199)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN: Abschleifen und Versiegeln zählen auch nicht zu den Schönheitsreparaturen (LG Berlin GE 92, 677 ; LG Hamburg WM 90, 115 ; AG Bergisch Gladbach WM 97, 211 : AG Köln WM 95, 312) .
Der Mieter hat also Anspruch darauf, das der Vermieter diese Instandsetzungsarbeiten durchführt. Der Mieter hat sogar einen gerechtfertigten Mietminderungs-Anspruch, wenn der Wohnwert durch einen unansehnlichen Parkettboden erheblich beeinträchtigt ist. Dabei ist zu berücksichtigen, das ein Holzparkett der Wohnung einen besonderen Charakter verleiht und damit das Erscheinungsbild diesem Bodenbelages eine gesteigerte Bedeutung zukommt.
Wasserschäden (AG Dortmund DWW 96, 282) oder im größeren Umfang vorgenommene farblich abweichende Ausbesserung (AG Norderstedt WM 89, 564) rechtfertigen auch eine Herabsetzung der Miete. Hat der Mieter den schlechten Zustand des Parketts aber bereits zu Beginn des Mietverhältnisses vorbehaltlos akzeptiert, ist die Mietminderung ausgeschlossen.
Beim Auszug des Mieters entsteht häufig Streit, wer für Druckstellen, Kratzer, Flecken oder Ähnliches verantwortlich ist. Für Schäden die auf einer normalen Abnutzung beruhen, muss der Mieter nicht eingestehen, weil ein Parkettboden im Laufe der Mietzeit mehr oder weniger zwangsläufig kleinere Beschädigungen davonträgt. Diese sind als übliche Gebrauchsspuren anzusehen. Bemängelt der Vermieter etwa, das der Parkettboden kleinere Kratzer und Druckstellen hat, muss der Mieter dafür nicht haften. Für größere Beschädigungen kann der Vermieter hingegen Schadensersatz verlangen. Wenn z.B. aus Unachtsamkeit ein schwerer Gegenstand fallen ließ und dadurch Dellen entstanden sind ist dieses keine normale Abnutzung mehr. Bei der Berechnung des Schadens ist ein Abzug „neu für alt „ vorzunehmen. Ist der Parkettboden ohnehin verbraucht oder seit längerer Zeit (vgl. oben) nicht abgeschliffen worden, steht dem Vermieter womöglich kein Schadensersatz zu. (LG Wiesbaden WM 91, 540)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
morgentau
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Da der Lack sich irgendwann abnutzt bekommt das Holz Verfärbungen und Kratzer und sieht dann eben nicht so schön aus. Da ich nicht weiß wielange mein Vormieter hier gewohnt hat, ohne dass die Holzdielen abgeschliffen wurden und ich erst seit 7Jahre hier wohne, werde ich wohl keine großen Chancen haben. Aber gut zu wissen, dass es Aufgabe des Vermieters ist und er somit auf keinen Fall verlangen kann, dass ich den Boden abschleifen lasse, wenn ich ausziehe.

Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.