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Brauche dringend Informationen wegen einer Bankbürgschaft.
Meine Schwiedermutter hat vor einigen Monaten Ihrem Sohn eine Bankbürgschaft über € 10.000 unterschrieben, da er selbständig war, das Geschäft schlecht lief und die Bank eine Sicherheit forderte. Da sich aber in den nächsten Wochen sein Geschäft etwas verbesserte, sagte er das sich das mit der Bürgschaft erledigt hätte. Vor einigen Tagen bekam sie nun eine Mitteilung der Bank, dass die ihr Geld haben wollen, falls ihr Sohn nicht bis zu einem bestimmten Termin zahlt. Er hat zwischenzeitlich Insolvenz beantragt und kann definitiv nicht zahlen.
Nun meine Fragen:
Ist hier alles rechtmäßig gelaufen, da meine Schwiegermutter von seitens der Bank weder eine Kopie noch eine Annahmebestätigung erhalten hat?
Meine Schwiedermutter hat vor einigen Monaten Ihrem Sohn eine Bankbürgschaft über € 10.000 unterschrieben, da er selbständig war, das Geschäft schlecht lief und die Bank eine Sicherheit forderte.
Wer bürgt, wird erwürgt.
Eifeler hat folgendes geschrieben::
Da sich aber in den nächsten Wochen sein Geschäft etwas verbesserte, sagte er das sich das mit der Bürgschaft erledigt hätte.
Leider muss nicht der Kreditnehmer, sondern die begünstigte Bank erklären, dass sie auf die Rechte aus der Bürgschaft verzichtet. Das scheint mir nicht der Fall zu sein.
Eifeler hat folgendes geschrieben::
Vor einigen Tagen bekam sie nun eine Mitteilung der Bank, dass die ihr Geld haben wollen, falls ihr Sohn nicht bis zu einem bestimmten Termin zahlt. Er hat zwischenzeitlich Insolvenz beantragt und kann definitiv nicht zahlen.
Die Bank wusste schon, warum sie eine Bürgschaft wollte...
Eifeler hat folgendes geschrieben::
Ist hier alles rechtmäßig gelaufen, da meine Schwiegermutter von seitens der Bank weder eine Kopie noch eine Annahmebestätigung erhalten hat?
Sehr ungewöhnlich. Die Annahme der Bürgschaft wird von meiner Bank sogar per Einschreiben verschickt.
Hier geht es aber eher um ein Beweisproblem. Ob hieraus für den Schuldner rechtliche Möglichkeiten ergeben kann hier im Forum nicht geklärt werden. Ich hielte es für möglich, dass die Annahme in den bei der Bank unterschriebenen Dokumenten enthalten ist. Hier ist im Zweifel ein Anwalt hinzuzuziehen.
Eifeler hat folgendes geschrieben::
Was kann man alles von ihr verlangen?
Die Verbindlichkeit des Sohnes, maximal aber 10.000,-- €
Vilen Dank für die schnellen Rückmeldungen. Vielleicht habe ich mich etwas mißverständlich ausgedrückt, ich meinte natürlich mit meiner Frage nicht die Höhe ( das sind ja zweifelsohne € 10.000,-- ) sondern an was man alles ran kann, zb. Sparbücher, Wohneigentum etc.
Was ich ganz interessant finde ist das mit dem Annahmeschreiben per Einschreiben. Meine Schwiegermutter hat definitiv nichts bekommen, hat daher auch Ihrem Sohn geglaubt als er sagte das die Bürgschaft nicht zum Zuge käme. Gibt es hier vielleicht von Gesetz wegen eine Regelung ( Vertrag zwischen Bank und Bürge sprich zwei übereinstimmende Willenserklärungen ) ?
Richtig, sie hat den Vertrag unterschrieben. Aber nach meinem Wissen überprüft doch die Bank dann zunächst den Bürgen ( Schufa etc. ). Erst wenn das alles ok ist, wird sie als Bürge angenommen und auch erst dann kommt der Vertrag zustande. Hierüber muß aber doch die Bank informieren oder zumindest ein Vertragsexemplar zusenden, oder?
Aber nach meinem Wissen überprüft doch die Bank dann zunächst den Bürgen ( Schufa etc. ).
Diese Bonitätsprüfung dient lediglich dem Schutz der Bank. Grundsätzlich wäre die Bank auch frei darin einen "ungeprüften" Bürgen zu akzeptieren.
Eifeler hat folgendes geschrieben::
Erst wenn das alles ok ist, wird sie als Bürge angenommen und auch erst dann kommt der Vertrag zustande.
Nein: Wie Rembrand schrieb ist mit beiden übereinstimmenden Willenserlärungen ein Vertrag zustandegekommen.
Eifeler hat folgendes geschrieben::
Hierüber muß aber doch die Bank informieren oder zumindest ein Vertragsexemplar zusenden, oder?
Mit der Unterschrift ist der Bürge ja informiert. Das Aushändigen der Vertragskopie dient der Beweissicherung. Würde der Bürge versuchen, die Wirksamkeit der Bürgschaft wegen Irrtums o.ä. anzufechten, hat er natürlich schlechtere Karten wenn die Bank den Erhalt der Unterlagen nachweisen kann.
Mit welcher Unterschrift ist der Bürge informiert?
"Das Aushändigen der Vertragskopie dient der Beweissicherung."
Liegt das im Ermessen der Bank oder ist es rechtlich vorgeschrieben, dass eine Vertragskopie ausgehändigt werden muß? Dieser Punkt ist meines Erachtens nach wichtig, da meine Schwiegermutter keine Vertragskopie erhalten hat. Das Formular das sie seinerzeit unterschrieben hat trug noch keine Unterschrift der Bank.[/b][/quote][/code][/list]
Hier tummeln sich doch bestimmt auch Banker rum, die doch wissen müßten, ob diese Annahmebestätigung der Bürgschaft rechtlich vorgeschrieben ist oder im Ermessen der Bank liegt.
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