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Wenn man sich keinen Anwalt leisten kann, ist es möglich bei dem zuständigen Gericht Prozesskostenbeihilfe beantragen. Die geben auch weitere Auskünfte dafür.
Beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein ausstellen lassen und mit diesem ab zum Anwalt zur Erstberatung. Eigenanteil meine ich was bei 10,00 Euro.
Und der Rechtsanwalt kann für weitere Massnahmen im Namen des Mandanten die Prozesskostenhilfe beantragen.
Beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein ausstellen lassen und mit diesem ab zum Anwalt zur Erstberatung. Eigenanteil meine ich was bei 10,00 Euro.
Und der Rechtsanwalt kann für weitere Massnahmen im Namen des Mandanten die Prozesskostenhilfe beantragen.
wenn eine rechtsschutzversicherung besteht, gibt es keine pkh. auch nicht für den eigenanteil, es sei denn, dieser wäre sehr hoch.
Da hat sich unsere rot/grüne Gesetzgebeung sicher wieder etwas dabei gedacht.
Klasse. Wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt zahlt auch einen evtl. Eigenanteil selbst.
Wer keine hat für den zahlt Vater Staat regelmäßig alles.
Habe mich kürzliich gerade mit PKH befassen müssen.
Würden mehr Leute die Einkommensgrenzen für die PKH und die Pfändungsfreigrenzen kennen, wären die Rechtsschutzversicherungen wohl arm dran.
Am besten vorher noch ein paar Kredite aufnehmen und schon kann fast jeder auf Staatskosten klagen was das Zeug hält.
Gegen etwaige Ansprüche des Gegners schützt man sich in dem man mit der Klage für diesen Fall gleich Vollstreckungsschutz beantragt.
Gibt es eigentlich eine Statistik wieviele der Fälle die bei den obersten Gerichten landen auf Staatskosten geführt werden?
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