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Unternehmensgründung ohne Inhabername

 
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Valentina
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 10:48    Titel: Unternehmensgründung ohne Inhabername Antworten mit Zitat

in gleicher Straße hat ein neuer Betrieb (gleiche Branche/ Dienstleistung) mit einem Fantasienamen eröffnet. Weder am Firmenschild, noch an der Werbebeschriftung der PKW's, im Branchenbuch oder an der E-Mail Adresse ist ein Inhaber erkennbar, bzw.es ist kein Familien- und Vorname des Inhabers erwähnt. Liegt hier ein Wettbewerbsverstoß oder eine Ordnungswidrigkeit vor? Welches Amt ist zuständig ?
Danke
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Servicer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 11:09    Titel: Re: Unternehmensgründung ohne Inhabername Antworten mit Zitat

Valentina hat folgendes geschrieben::
in gleicher Straße hat ein neuer Betrieb (gleiche Branche/ Dienstleistung) mit einem Fantasienamen eröffnet. Weder am Firmenschild, noch an der Werbebeschriftung der PKW's, im Branchenbuch oder an der E-Mail Adresse ist ein Inhaber erkennbar, bzw.es ist kein Familien- und Vorname des Inhabers erwähnt. Liegt hier ein Wettbewerbsverstoß oder eine Ordnungswidrigkeit vor? Welches Amt ist zuständig ?
Danke


wenn der konkurrent ärger macht, sollte man zum rechtsanwalt gehen.
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Valentina
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 03.09.05, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

noch macht er ja keinen Ärger, er hält sich nur nicht an die Vorschriften...
Oder ist die Gewerbeordnung/ das Handelsrecht zwischenzeitlich geändert worden, so dass der Name nicht mehr erscheinen muss? Geschockt
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt darauf an. Wenn er ein offenes Ladengeschäft betreíbt, muss der Name nach aussen erkennbar angebracht werden.

Ansonsten genügt es, wenn der Name auf den Briefbogen und Rechnungen steht.
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Für künftige Fälle: Telefon heben, Gewerbeamt anrufen, fragen. Die werden sich zwar bedanken, aber üblicherweise beantworten die solche Standardfragen. Solange es nur Fragen sind.

Wenn man selbst Unternehmer sein sollte, gibts Literatur, die IhK und natürlich den Anwalt.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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