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ich habe am Montag morgen(10 Uhr) meinen Überweisungsschein für meinen Semesterbeitrag von 100 Euro abgegeben. Diese 100Euro müssen bis Freitag auf dem Empfängerkonto sein. Der Betrag wurde bereits am Montag auf meine Bitte hin vom Konto abgebucht,damit ich einen Nachweis habe. Die Bankangestellte meinte zu mir, dass die Überweisungen am Dienstag rausgegangen sind.
Der Betrag ist noch nicht auf dem Empfängerkonto eingegangen, klar wir haben erst Mittwoch aber irgendwie mach ich mir Sorgen ob das Geld auch rechtzeitig eintrifft
ich fühle mich viel beruhigter, wenn ich § 676a BGB lese:
"Soweit keine anderen Fristen vereinbart werden, sind Überweisungen baldmöglichst
zu bewirken. Es sind
...
2. inländische Überweisungen in Inlandswährung längstens binnen drei
Bankgeschäftstagen auf das Konto des Kreditinstituts des Begünstigten"
Da die Bank sich nicht schadensersatzpflichtig machen will, wird sie alles dran setzen, die Frist einzuhalten.
Ansonsten ist die Bank verschuldensunabhänig zu einem Schadensersatz (in diesem Fall die Höhe der Gebühr für verspätete Rückmeldung) verpflichtet.
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