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Kündigung wg. Hausabriss, 2 Monate davor Mieterhöhung

 
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FlockeX
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 16:54    Titel: Kündigung wg. Hausabriss, 2 Monate davor Mieterhöhung Antworten mit Zitat

Hallo,
vor einiger Zeit habe ich ein Schreiben bezüglich einer Mieterhöhung bekommen. Da das Haus allgemein in einem desolaten Zustand ist (von 1913), habe ich dieser Mieterhöhung nie zugestimmt.
Knapp 2 Monate später kam ein Brief, dass das Haus verkauft wird und die neue Firma das Haus abreisst, um dort ein neues zu bauen.
Die Kündigung ist theoretisch mehr als fristgerecht (ca. 6 Monate im Voraus). Muss ich bei einem Abriss die Mieterhöhung für den Rest der Zeit akzeptieren und muss der jetzige Vermieter oder der neue Mieter nicht evt. auch Umzugskosten übernehmen? Muss ich bei einem Abriss die Kündigungsfristen einhalten oder kann ich umziehen, sobald ich ERsatz gefunden habe? Die neue Firma hat zwar Ersatz angeboten, allerdings war dieser nicht in der gleichen Umgebung und viel teurer. Deshalb sehe ich dies nicht als gleichwertigen Ersatz an.
DAnke für eine kurze Info!
MfG
Anita Friedrich
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM muss jetzt die Mieterhöhung einklagen, glaube kaum das er das noch machen wird.
Der Mieter hat keinen Anspruch auf Umzugskosten.
Wenn der Mieter eher eine andere Wohnung findet kann er auch eher ausziehen, allerdings muss er dann mit 3 Monatsfrist kündigen. Wobei der VM mit Sicherheit mit sich reden lässt und es so zu einer einvernehmlichen Lösung kommen kann.
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FlockeX
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
danke für die Antwort. Das heißt ja eigentlich, dass ich keine Chancen habe, irgendeinen Ausgleich zu bekommen. Aber dennoch noch eine andere Frage: Wie muss ich die Wohnung bei einem Abriss verlassen? Muss ich dann auch Einrichtung, die ich nicht mehr gebrauchen kann (z.B. Küchenmöbel, diverse Sachen im Keller, die eigentlich meinem Vormieter gehören) mitnehmen oder ist es bei einem Abriss nicht egal, ob ich diese drinlasse?
Danke für eine kurze Info!
MfG
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Die Wohnung muss so verlassen werden wie es im Mietvertrag steht. Allerdings macht es kaum Sinn die Wohnung zu streichen. Entsprechend muss ein finanzieller Ausgleich gezahlt werden oder aber wenn man eh eher auszieht mit dem VM verhandelt werden wie man es macht. Vielleicht will der ja gar nicht das man irgendwas macht oder zahlt.
Alle Sachen die nicht mitgemietet wurden, wie Sachen des Vormieters usw. muss vom Mieter entfernt werden. Ansonsten kann der VM diese auf Kosten des Mieters entfernen lassen und evtl. noch Miete verlangen weil die Wohnung ja nicht ordnungsgemäß übergeben wurde.
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