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Internetauktionshaus [Name geändert] - Verkäufer liefert nicht - angeblich Ware defekt...

 
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brunokoch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 18:08    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert] - Verkäufer liefert nicht - angeblich Ware defekt... Antworten mit Zitat

Ich habe bei Internetauktionshaus [Name geändert] ein Fahrrad bei Internetauktionshaus [Name geändert] ersteigert.
Nach der Zahlung per Überweisung kam heute ein Scheck über den entsprechenden Betrag zurück.
Anbei ein Standardschreiben:
" Das Produkt wurde vor dem Versand geprüft. Das Produkt ist defekt (Rahmen hat einen Transportschaden "Knick". Es ist kein weiterer Artikel auf Lager. Wir bitten um ihr Verständnis".

Mein Verdacht ist:
Da das Rad ca. 180 Euro unter Neupreis verkauft wurde, will der Händler sich um die Auslieferung drücken.
Ich hätte gerne das Rad. Was kann ich nun machen?
Ist der Händler verpflichtet mir entsprechenden Ersatz (ggf. höherwertig) zu besorgen, oder kann er sich so einfach rausreden?
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G_Star
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

wenn der andere vertragspartner eine privatperson wäre, würde ich sagen du hast leider pech gehabt.

da es sich aber um einen händler handelt, würde ich sagen du hast recht auf deinen ersteigerten artikel resp ersatz ware.

davon abgesehen könntest du:
A) im profil des verkäufers nachschauen, zu welchen preisen die bikes sonst weggegangen sind (suche nach verkäufer, auch beendete auktionen der letzten 30 tage anzeigen)

B)gucken ob er weiterhin diese modell verkauft

C)im bewertungsprofil gucken ob es schonmal probleme mit der lieferung gab und/oder kontakt mit anderen käufern aufnehmen.


viel glück bei dieser sache wünscht,

G_Star
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zewa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meine mal gelesen zu haben, dass der Käufer dann einen Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung auf eben jene Differenz hat.
Nur kostet es den Käufer in der Regel ein Vielfaches an vorher zu verauslagenden Anwalts- und ggf. auch Gerichtskosten, diesen Anspruch durchzusetzen.
Und wenn der Käufer dann doch unterliegt, hat er schnell vierstellige Kosten an der Backe.

Recht hat man in der Theorie häufig.
Recht bekommt man in der Praxis selten.
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