Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 30.08.05, 18:08 Titel: Internetauktionshaus [Name geändert] - Verkäufer liefert nicht - angeblich Ware defekt...
Ich habe bei Internetauktionshaus [Name geändert] ein Fahrrad bei Internetauktionshaus [Name geändert] ersteigert.
Nach der Zahlung per Überweisung kam heute ein Scheck über den entsprechenden Betrag zurück.
Anbei ein Standardschreiben:
" Das Produkt wurde vor dem Versand geprüft. Das Produkt ist defekt (Rahmen hat einen Transportschaden "Knick". Es ist kein weiterer Artikel auf Lager. Wir bitten um ihr Verständnis".
Mein Verdacht ist:
Da das Rad ca. 180 Euro unter Neupreis verkauft wurde, will der Händler sich um die Auslieferung drücken.
Ich hätte gerne das Rad. Was kann ich nun machen?
Ist der Händler verpflichtet mir entsprechenden Ersatz (ggf. höherwertig) zu besorgen, oder kann er sich so einfach rausreden?
wenn der andere vertragspartner eine privatperson wäre, würde ich sagen du hast leider pech gehabt.
da es sich aber um einen händler handelt, würde ich sagen du hast recht auf deinen ersteigerten artikel resp ersatz ware.
davon abgesehen könntest du:
A) im profil des verkäufers nachschauen, zu welchen preisen die bikes sonst weggegangen sind (suche nach verkäufer, auch beendete auktionen der letzten 30 tage anzeigen)
B)gucken ob er weiterhin diese modell verkauft
C)im bewertungsprofil gucken ob es schonmal probleme mit der lieferung gab und/oder kontakt mit anderen käufern aufnehmen.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 496 Wohnort: gleich um die Ecke
Verfasst am: 07.09.05, 17:06 Titel:
Ich meine mal gelesen zu haben, dass der Käufer dann einen Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung auf eben jene Differenz hat.
Nur kostet es den Käufer in der Regel ein Vielfaches an vorher zu verauslagenden Anwalts- und ggf. auch Gerichtskosten, diesen Anspruch durchzusetzen.
Und wenn der Käufer dann doch unterliegt, hat er schnell vierstellige Kosten an der Backe.
Recht hat man in der Theorie häufig.
Recht bekommt man in der Praxis selten.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.