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Vorzeitige Kündigung einer LV

 
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 12:06    Titel: Vorzeitige Kündigung einer LV Antworten mit Zitat

Ich habe meine Fondgebunde LV bei der Volksfürsorge nach 26 Monaten gekündigt. Über 1740,--€ habe ich einbezahlt. Darauf müssten dann noch Zinsen kommen. Ausbezahlt wurden mir 811,--€. Ist dies rechtens ? Kann eine Versicherung über die AGB's so große Verwaltungsaufwandskosten abziehen ?
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Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 09:44    Titel: Re: Vorzeitige Kündigung einer LV Antworten mit Zitat

SLash hat folgendes geschrieben::
Kann eine Versicherung über die AGB's so große Verwaltungsaufwandskosten abziehen ?


Mit Aushändigung des Versicherungsscheines haben Sie die Rückkaufswerte mitgeteilt bekommen und diese akzeptiert. Hat Ihr Vertreter Sie nicht über Verwaltungsgebühren informiert, hat er nicht einwandfrei gehandelt. Dies zu beweisen dürfte sich allerdings als schwierig gestalten.

Warum wurde die LV gekündigt?
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 18:09    Titel: @Eifeler Antworten mit Zitat

Ich habe die LV aus privaten Gründen gekündigt.
Die Rückkaufswerte wurden mir weder mitgeteilt noch ausgehändigt. Über 50% Abzug halte ich für reichlich überzogen. Der damalige "Vertreter" ist eine gute Bekannte von mir, die den Job mittlerweile gewechselt hat.
Die Versicherung hat mir angeboten die Kündigung rückgängig zu machen. Dies werde ich wohl in Anspruch nehmen.
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 18:41    Titel: Re: @Eifeler Antworten mit Zitat

SLash hat folgendes geschrieben::
Die Rückkaufswerte wurden mir weder mitgeteilt noch ausgehändigt.


Kann ich mir nicht vorstellen, da die Rückkaufswerte im Versicherungsschein stehen, also keine Anlage dazu. Ich kenne im übrigen Gesellschaften, bei denen sich ein Rückkaufswert erst nach 3-4 Jahren bildet. Die Volksfürsorge ist hierbei noch relativ human.

Aus meiner Sicht würde ich auch empfehlen die Kündigung rückgängig zu machen. Ob das aber auch aus den genannten privaten Gründen möglich ist kann ich nicht beurteilen.
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 10:08    Titel: @Eifeler Antworten mit Zitat

Habe nochmal mit der Versicherung gesprochen. Zum damaligen Zeitpunkt haben sie keine Rückkaufswerte angegeben, weil sie angeblich für fondsgebundene Vers. keine Garantiezusagen machen konnten. Heute ist dies durchaus usus. Für meine LV ist dies nun nicht mehr möglich. Die Kündigung wurde von mir zurückgenommen.
Die Verbraucherzentrale meinte dazu, daß der Abzug auch in dieser Höhe rechtens sei, zumal ein Hinweis darauf auch in den AGB's zu finden sei.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

grundsätzlich:

eine lebens- oder rentenversicherung (auch fondsgebunden) beginnt immer mit einem dicken minus. das minus resultiert aus abzügen für provisionen, kosten für den versicherungsbetrieb und noch ein paar kleinigkeiten. das macht schnell ein paar hundterter oder sogar tausender aus...
daher kann man als faustformel sagen: innerhalb der 1 oder 2 jahres ist oft überhaupt kein rückkaufswert vorhanden, bzw. nur ein sehr geringer. aufgrund der langen laufzeit und der zinseszinsen amortiesiert sich das ganze dann irgendwann...

und: das ganze ist "normal" und auch rechtlich in ordnung. eine LV oder RV weit vor ablauf zu kündigen ist immer ein riesen verlustgeschäft. sofern schon ein rückkaufswert vorhanden ist, ist es oft besser, den vertrag beitragsfrei zu stellen. dann wird das vorhandene guthaben bis zum regulären ablauf noch verzinst und dann ausbezahlt. beiträge zahlt man währenddessen keine mehr...
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
eine LV oder RV weit vor ablauf zu kündigen ist immer ein riesen verlustgeschäft.


Man muss es ja auch mal so sehen: Der Kunde geht einen Vertrag ein, in dem er vereinbart, dass er 30 oder 40 Jahre lang monatlich Geld an die Versicherungsgesellschaft zahlt, und diese mit dem Geld am Kapitalmarkt investieren kann. Nach zwei Jahren hat er keine Lust mehr und will den Vertrag nicht mehr einhalten. Klar, dass er dann eine saftige "Vertragsstrafe" bekommt.
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Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

stimmt schon...

...wobei ich es nicht als "vertragsstrafe" bezeichnen würde Winken
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

... aber so ist es wenigstens verständlich, denke ich... Hat ja alles mit viel Geld zu tun, woran die meisten Kunden im ersten Moment nicht denken Mit den Augen rollen
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
stimmt schon...

...wobei ich es nicht als "vertragsstrafe" bezeichnen würde Winken


Nennen wir es einfach Aufwandsentschädigung.
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TheKing28
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 13.09.05, 17:28    Titel: Re: Vorzeitige Kündigung einer LV Antworten mit Zitat

SLash hat folgendes geschrieben::
Ich habe meine Fondgebunde LV bei der Volksfürsorge nach 26 Monaten gekündigt. Über 1740,--€ habe ich einbezahlt. Darauf müssten dann noch Zinsen kommen. Ausbezahlt wurden mir 811,--€. Ist dies rechtens ? Kann eine Versicherung über die AGB's so große Verwaltungsaufwandskosten abziehen ?


Bei einer Fondsgebundenen LV wird ja in Aktien investiert und die können ja bekanntlich fallen und steigen.
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