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Wohnungskündigung

 
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Klabautermann
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 865

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 18:25    Titel: Wohnungskündigung Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

Eine Mutter mit 2 Kindern bewohnt seit mehr als 4 Jahren eine Wohnung mit 130 qm.

Die Mietzahlungen erfolgen pünktlich.

Leider sind die beiden Kinder total unerzogen und ruinieren die Wohnung.

Nun soll gekündigt werden.

Der Mietvertrag sieht eine Frist von 3 Monaten auf Quartalsende vor.

Frage:

bekommt man die Mieter so ohne weiteres nach Verstreichen der Frist hinaus?
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Als der Herrgott dereinst die Arbeitszeit der Pharmareferenten mit deren Einkommen verglich,
wandte er sich ab und weinte bitterlich!
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zewa
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

nein
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Klabautermann
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 865

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

wie ginge es?
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM muss berechtigtes Interesse an der Kündigung nachweisen.
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Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Klabautermann
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 865

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Dann kann er es gleich vergessen, das einzige Interesse ist das, die Mieterin mit ihren zwei adoptierten Bälgen loszuwerden, bevor die Hütte zum Sondermüll wird.

Nun ja, es ist eine Bekannte, die grundsätzlich zu arm ist, sich bei Verträgen beraten zu lassen...
_________________
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Eigenbedarf ?
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Susanne


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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Mieterhöhung um 20 % ?
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zewa
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Klabautermann hat folgendes geschrieben::
Nun ja, es ist eine Bekannte, die grundsätzlich zu arm ist, sich bei Verträgen beraten zu lassen...


Tja, das verbucht der Kaufmann dann "per Lebenserfahrung an Kasse".
_________________
Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
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Klabautermann
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 865

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Nö, die lebt auf einem Bauernhof, den sie mit ihrem Mann bewirtschaftet.

Daneben hat sie noch ein Mietshaus mit 2 großen Wohnungen und 2 Einliegerwohnungen.

Eine der großen Wohnungen ist an die Schwester vermietet, eine an einen Einzelmieter langjährig, eine steht leer und soll es auch bleiben, gewissermaßen als Lager genutzt.

Die Mutter lebt noch auf dem Altenteil des Hofes, der Vater kam unter die Mähmaschine, was er nicht überlebte.

Großeltern sind längst tot, das einzige Kind soll ja mal den Hof übernehmen, männlich...

...da stellt sich das Problem mit der Brautschau...

...viele Jungbauern bei uns im Schwarzwald sind ungewollt "ohne"

...mein Schwager hat eine Thailänderin geheiratet, mit der geht es so einigermaßen.

Das kann sie also glatt vergessen.
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 06:29    Titel: Antworten mit Zitat

Also, wenn ich das Posting jetzt richtig verstehe, müsste die Frage lauten:
Wer fuhr den Mähdrescher?

..oder es war tatsächlich nur die Begründung, warum Eigenbedarf nicht in Betracht kommt...
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Grüße
Susanne


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Klabautermann
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 865

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Eigenbedarf kommt nicht in Betracht.
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