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Haustier

 
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Claudia711
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 16:02    Titel: Haustier Antworten mit Zitat

Guten Tag!

Wenn man schon ein Haustier (Hund/ Katze) hat (vertraglich gestattet) darf man sich ein zweites dazuholen oder muß man um Erlaubnis bitten beim Vermieter?

Vielen Dank!

Claudia
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Es muss vorher die Erlaubnis eingeholt werden, ausser in dem Vertrag ist erlaubt das 2 Tiere gehalten werden dürfen. Sonst könnte ja ein Mieter eine Tierzucht aufmachen und der VM kann nichts dagegen tun weil er ja einmal eine Erlaubnis gegeben hat. Der VM kann auch die Erlaubnis verweigern, deshalb sollte der Mieter bevor er das Tier anschafft die Erlaubnis schriftlich einholen.
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Claudia711
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!

Claudia
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 15:02    Titel: Re: Haustier Antworten mit Zitat

Claudia711 hat folgendes geschrieben::
Guten Tag!

Wenn man schon ein Haustier (Hund/ Katze) hat (vertraglich gestattet) darf man sich ein zweites dazuholen oder muß man um Erlaubnis bitten beim Vermieter?

Vielen Dank!

Claudia



Duldet der Vermieter ein(zwei*) Tier, so gibt es dem Mieter aber nicht das Recht noch ein zweites(drittes*) anzuschaffen.(LG Hannover WM 89, 566)Stirbt das genehmigte Tier so muss der Mieter nicht noch mal um Erlaubnis bitten.(AG Langenfeld WM 82, 226)
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Sunrabbit
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 890

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 15:13    Titel: Re: Haustier Antworten mit Zitat

Werner hat folgendes geschrieben::

Duldet der Vermieter ein(zwei*) Tier, so gibt es dem Mieter aber nicht das Recht noch ein zweites(drittes*) anzuschaffen.(LG Hannover WM 89, 566)Stirbt das genehmigte Tier so muss der Mieter nicht noch mal um Erlaubnis bitten.(AG Langenfeld WM 82, 226)


Aber man könnte doch sicher die Duldung eines (vielleicht älteren Tieres) so regeln das es quasi nur bis zum Tod gedultet wird und ein neues Tier nicht mehr gedultet wird, oder?
_________________
Gruß,
Sunrabbit

Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
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zewa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 18:58    Titel: Re: Haustier Antworten mit Zitat

Sunrabbit hat folgendes geschrieben::
Aber man könnte doch sicher die Duldung eines (vielleicht älteren Tieres) so regeln das es quasi nur bis zum Tod gedultet wird und ein neues Tier nicht mehr gedultet wird, oder?


Sowas halte ich für schwer durchsetzbar.

Wenn ein Vermieter Fiffi den I. geduldet hat, und damit erklärt hat, dass keine berechtigten Interessen gegen Tierhaltung sprechen, kann er später nur schwer glaubhaft machen, warum Fiffi der II. nun plötzlich gegen seine berechtigten Interessen verstößt.
_________________
Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
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Sunrabbit
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 890

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke an den Aspekt das man vielleicht kein Problem mit einem Hund hat der vielleicht schon alt und weise ist und man seinem Mieter den Hund nicht für das letzte Lebensjahr desselben wegnehmen / verbieten möchte. Aber wenn danach dann ein neuer, junger und wilder Hund einzieht ist das Ergebnis ein ganz anderes. Es wäre in diesem Fall schade das der Vermieter den Hund auch für sein letztes Jahr verbieten muss nur damit er sicher sein kann auch danach Ruhe zu haben.
_________________
Gruß,
Sunrabbit

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Klabautermann
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 865

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hunde leiden unter nichts mehr als unter einer Trennung.

Ich täte das dem meinen niemals an.

Habe mittlerweile meinen 5., einen dominanten Rottweilerrüden.
_________________
Als der Herrgott dereinst die Arbeitszeit der Pharmareferenten mit deren Einkommen verglich,
wandte er sich ab und weinte bitterlich!
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