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Verfasst am: 27.08.05, 21:43 Titel: Kündigung der PKV - freiwillige Rückkehr zur GKV.. aber wie?
Ich bin seit einem Jahr privat versichert (zuvor bei der GKV). In den Semesterferien habe ich 2 Monate auf 800 Eur Basis gejobbt und wurde plötzlich wieder Mitglied bei der GKV! Diese Mitgliedschaft wurde allerdings automatisch beendet als ich im Folgemonat nur noch 400 Eur verdient habe. Mein jetziger Versicherer hat mir für diese Zeit eine Anwartschaftsversicherung angeboten, die ich auch angenommen habe, weil ich sonst doppeltversichert gewesen wäre, was auch viel kostet und nichts bringt. Bei der Gelegenheit habe ich mich erkündigt, ob ich mich tatsächlich nie wieder als freiwilliger Mitglied bei der GKV anmelden darf. Zu meinem Erstaunen wurde mir mitgeteilt, dass ich doch noch zurückdarf, allerdings muss der Wechsel innerhalb von 3 Monaten nach der letzten Mitgliedschaftsbeendigung stattfinden. Dafür spricht u.a. die Tatsache, dass ich in den letzten 5 Jahren bereits mindestens 24 Monate Kassenmitglied (GKV) war.
Was soll ich jetzt tun?
Meinen Vertrag bei der PKV kann ich im Moment nicht kündigen (Frist vor 20 Tagen abgelaufen…::::. Ich habe einen Minijob (400 Eur) und bin noch an der Uni immatrikuliert (Promotion). Ich bereue den Wechsel zur PKV, der mir von einem provisionsgeilen Versicherungsmakler aufgeschwätzt wurde, und will diese Chance nutzen, aber wie???? Am besten würde ich meine private Vollversicherung in eine Zusatzversicherung umwandeln lassen, aber es ist, soviel ich weiß, unmöglich, weil ich nicht versicherungspflichtig werde, sondern eine freiwillige Mitgliedschaft bei der GKV beantragen will. Der Antrag auf eine Anwartschaftsversicherung bei der PKV kann aus demselben Grund abgelehnt werden.
Ich bin echt verzweifelt, weil ich im Internet keinen einzigen Beitrag oder Artikel finden kann, in dem jemand ein ähnliches Problem schildert. Im SGB und in den allg. Versicherungsbedingungen steht auch nichts dazu. HILFE!
Eine Rückkehr von der PKV in eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV ist nicht möglich, das geht nur, wenn der Privatversicherte wieder gesetzlich versicherungspflichtig wird.
Eine Rückkehr von der PKV in eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV ist nicht möglich, das geht nur, wenn der Privatversicherte wieder gesetzlich versicherungspflichtig wird.
Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort Also die GKV kann mich wieder versichern, die haben echt nichts dagegen (soweit die Fristen nicht überschritten werden), die Frage ist nur, wie ich die Sache mit der PKV regeln soll. Kann man eine private Vollversicherung unter Umständen in eine Zusatz- oder Anwartschaftsversicherung umwandeln lassen, wenn man wieder FREIWILLIG in die GKV zurück will?
Ich verstehe Ihre Ausführungen nicht so ganz.
Es ist in keinem Fall ein Problem, eine private Krankenversicherung loszuwerden!
Sofern Sie Ihre Aufnahme in eine gesetzliche Krankenversicherung schriftlich bestätigt bekommen haben, brauchen Sie einfach nur zwei Monate hintereinander Ihre Beiträge nicht mehr bezahlen, und Sie werden von der privaten Krankenversicherung automatisch gekündigt.
Davon ab, da es sich bei einer privaten Krankenversicherung immer um eine freiwillige Versicherung handelt, können Sie natürlich jederzeit kündigen bzw. die Umwandlung des Versicherungsvertrages in eine Anwartschaftsversicherung bzw. in eine Krankenzusatzversicherung beantragen. Ob Sie gleichzeitig wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden oder nicht, interessiert die private Krankenversicherung überhaupt nicht ...
Ich verstehe Ihre Ausführungen nicht so ganz.
Es ist in keinem Fall ein Problem, eine private Krankenversicherung loszuwerden!
Sofern Sie Ihre Aufnahme in eine gesetzliche Krankenversicherung schriftlich bestätigt bekommen haben, brauchen Sie einfach nur zwei Monate hintereinander Ihre Beiträge nicht mehr bezahlen, und Sie werden von der privaten Krankenversicherung automatisch gekündigt.
Davon ab, da es sich bei einer privaten Krankenversicherung immer um eine freiwillige Versicherung handelt, können Sie natürlich jederzeit kündigen bzw. die Umwandlung des Versicherungsvertrages in eine Anwartschaftsversicherung bzw. in eine Krankenzusatzversicherung beantragen. Ob Sie gleichzeitig wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden oder nicht, interessiert die private Krankenversicherung überhaupt nicht ...
Das geht aber aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen gar nicht hervor. 3 Monate zum Ende der Versicherungsjahres steht hier, ansonsten bin ich zur Beitragszahlung verpflichtet. Sind Sie der Meinung, dass mich die PKV einfach so gehen lässt, wenn ich zwei Monate hintereinander keine Beiträge zahle?
Wenn Sie versicherungspflichtig werden, können Sie nach § 5 Absatz 9 SGB V den privaten Versicherungsvertrag zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Da Sie ja vor einiger Zeit versicherungspflichtig geworden sind (sonst könnten Sie sich jetzt nicht freiwillige versichern), sollten Sie versuchen Ihre private Krankenversicherung zum Eintritt der Versicherungspflicht zu kündigen.
Jedoch sieht der § 178 h Versicherungsvertragsgesetz (welches ich leider gerade nicht vorligen habe) glaube ich eine Frist von 2 Monaten für die Kündigung zum Eintritt der Versicherungspflicht vor. Behilfsweise kann man dann zum Ende des Monats kündigen, in welchem man die Versicherungspflicht nachweisen kann.
Von daher könnte es gut möglich sein, dass Sie die private Krankenversicherung kündigen können.
Mich wundert es jedoch, dass sie als Student privat versichert sind und sich jetzt als Student freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern können. Denn um als Student nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein, mussten Sie sich ja befreien lassen und diese Befreiung gilt so lange, wie Sie immatrikuliert sind.
Ich würde Ihnen jedoch nicht empfehlen, einfach die Beiträge bei der privaten Krankenversicherung nicht mehr zu zahlen. Ich weiß zwar nicht genau, wie die Folgen bei der privaten Krankenversicherung ausschauen, wenn Ihre Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenversicherung wegen Beitragsrückstand beendet wird, können Sie keine freiwillige Mitgliedschaft mehr bei der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen.
Hallo
Wenn Sie versicherungspflichtig werden, können Sie nach § 5 Absatz 9 SGB V den privaten Versicherungsvertrag zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Da Sie ja vor einiger Zeit versicherungspflichtig geworden sind (sonst könnten Sie sich jetzt nicht freiwillige versichern), sollten Sie versuchen Ihre private Krankenversicherung zum Eintritt der Versicherungspflicht zu kündigen.
Jedoch sieht der § 178 h Versicherungsvertragsgesetz (welches ich leider gerade nicht vorligen habe) glaube ich eine Frist von 2 Monaten für die Kündigung zum Eintritt der Versicherungspflicht vor. Behilfsweise kann man dann zum Ende des Monats kündigen, in welchem man die Versicherungspflicht nachweisen kann.
Von daher könnte es gut möglich sein, dass Sie die private Krankenversicherung kündigen können.
Hallo, dafür ist es leider zu spät. Die 2 Monate sind schon rum.
Stefanie145 hat folgendes geschrieben::
Mich wundert es jedoch, dass sie als Student privat versichert sind und sich jetzt als Student freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern können. Denn um als Student nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein, mussten Sie sich ja befreien lassen und diese Befreiung gilt so lange, wie Sie immatrikuliert sind.
Ich habe mich nie befreien lassen. Die günstige studentische Krankenversicherung gilt nur bis zum 14. Semester - genau so viel habe ich für mein Studium gebraucht. Danach hätte ich weiterhin bei der GKV bleiben können, allerdings wäre der Monatsbetrag viel höher gewesen. Ich war einfach knapp bei der Kasse und habe meine Mitgliedschaft bei der GKV nicht fortsetzen wollen. Somit ist der studentische Vertrag "auf natürliche Weise" erloschen und kein neuer zustande gekommen.
Stefanie145 hat folgendes geschrieben::
Ich würde Ihnen jedoch nicht empfehlen, einfach die Beiträge bei der privaten Krankenversicherung nicht mehr zu zahlen. Ich weiß zwar nicht genau, wie die Folgen bei der privaten Krankenversicherung ausschauen, wenn Ihre Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenversicherung wegen Beitragsrückstand beendet wird, können Sie keine freiwillige Mitgliedschaft mehr bei der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen.
Das habe ich auch gar nicht vor, denn es kann sein, dass ich in Zukunft doch noch zur PKV zurück muss, ansonsten bringt das rechtliche Probleme mit sich, die ich gar nicht brauche Die Frage ist nun, wie ich den privaten Versicherer dazu bringen kann, den Vertrag einfach mal ruhen zu lassen (große oder kleine Anwartschaft). Mit welcher Begründung soll ich den Antrag stellen?
Eine Sache würde mich noch interessieren. Darf die PKV bei der GKV nachfragen, ob Herr X bei denen versichert ist?
Sofern Sie Ihre Aufnahme in eine gesetzliche Krankenversicherung schriftlich bestätigt bekommen haben, brauchen Sie einfach nur zwei Monate hintereinander Ihre Beiträge nicht mehr bezahlen, und Sie werden von der privaten Krankenversicherung automatisch gekündigt.
Wer so etwas empfiehlt gehört in den Steinbruch.
1. Die Versicherungsgesellschaft ist berechtigt Schadenersatz zu verlangen ( und hier geht es nicht um 1 oder 2 Monatsbeiträge )
2. Man erhält einen negativen Eintrag was sich auf spätere Anträge auswirken kann
Bei Eintritt in die Versicherungspflicht kann der Versicherungsnehmer binnen zwei Monate nach Eintritt in die Versicherungspflicht rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen.
Wenn man später den Eintritt in die VPflicht nachweist, kann man erst zum Ende des Monats, in dem der Nachweis erbracht wird kündigen.
Also eine Zusatzversicherung kann man immer abschließen, unabhängig, ob man freiwillig versichert ist oder pflichtversichert ist.
Da muß ich meinem Vorredner voll und ganz recht geben. Schufa-Einträge sind nicht gerade lustig und wirken sich nicht nur auf künftige Versicherungsverträge sondern auf viele Lebensbereiche aus
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