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Rechnung für nicht erbrachte Leistung

 
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kirat
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 14:59    Titel: Rechnung für nicht erbrachte Leistung Antworten mit Zitat

Hallo,
ich bin neu hier in diesem Forum und hätte gleich ein Frage!

Vor kurzem ist mein PC abgestürzt und ich musste [Wortsperre: Produktname]
neu installieren. Leider schaffte ich es nicht meinen Router
so einzustellen, dass ich mich wieder ins Internet einwählen
konnte.

Daraufhin rief ich bei einer Firma an und bat um Hilfe.
Der freundliche Herr meinte dass sei sicher nur eine
Einstellungsache.
Auf Nachfrage hiess es denn, es würde ca. 30 Minuten dauern.
Und die Stunde würde mit 70 € berechnet.

Leider hat er es auch nach 2 1/2 Stunden nicht geschafft,
meinen Router zu konfigurieren. Er hat auch einen Router aus
seiner Firma mitgebracht, aber auch da.... Fehlanzeige.

Ich hab mi dann selber ein einfaches DSL Modem insalliert, und
es klappte ohne Probleme.

Jetzt kam die Rechnung von der Firma über einen Betrag von
100 €

Muss ich die wirklich bezahlen, obwohl ich doch eigentlich keine
Leistung erhalten habe? Mit so einer hohen Rechnung hab ich ja auch
nicht gerechnet, obwohl er schon den Preis wie er meint kulanterweise
runtergesetzt hat.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

LG kirat
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.09.05, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde den vollen Betrag nicht zahlen.
Ich würde mich darauf berufen das die Person gesagt hat das es 30 Minuten dauert.
Dann stehen der Person 35 € zu. Die Frage ist ob er stündlich abrechnet dann wären es 70 €. Liegt irgend etwas schriftlich vor einen Auftrag etc?
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kirat
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nein schriftlich wurde nichts vereinbart!
Ich habe den Auftrag telefonisch erteilt.

LG kirat
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

MichaelDettmann hat folgendes geschrieben::
Ich würde den vollen Betrag nicht zahlen.
Ich würde mich darauf berufen das die Person gesagt hat das es 30 Minuten dauert.
Dann stehen der Person 35 € zu. Die Frage ist ob er stündlich abrechnet dann wären es 70 €. Liegt irgend etwas schriftlich vor einen Auftrag etc?

Gegenüber einem Endverbraucher muss anteilig im 10-Minuten-Takt abgerechnet werden. 30 Minuten arbeiten und anschliessend eine "angebrochene" Stunde aufschreiben geht nicht.
Von daher ist der Vorschlag, eine halbe Stunde zu bezahlen, praktikabel.
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.09.05, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::

Gegenüber einem Endverbraucher muss anteilig im 10-Minuten-Takt abgerechnet werden. 30 Minuten arbeiten und anschliessend eine "angebrochene" Stunde aufschreiben geht nicht.
Von daher ist der Vorschlag, eine halbe Stunde zu bezahlen, praktikabel.

Es wäre aber möglich das der eine allgemeine Geschäftsbedingung hat.
Da dürfte er reinschreiben das er im Stundentakt abrechnet.
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kirat
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

im Prinzip geht es ja nur darum, dass er eigentlich keine
Leistung erbrachst hat... Weinen

korweb
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.09.05, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

1. Muss die Firma die Dienstleistung erfüllen das haben die nicht
Somit brauchst auch gar nichts zahlen.
2. Hat der nichts schriftlich also hat der Pech gehabt
(Zwar ist ein mündlicher Vertrag auch einer aber das kann er nicht beweißen)

Falls der weiter Probleme macht sagst zu ihm das du demnächst Schadensersatz forderst.
Wie blöd kann man sein? Als IT-Firma zu doof einen Router zu konfigurieren?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

MichaelDettmann hat folgendes geschrieben::
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::

Gegenüber einem Endverbraucher muss anteilig im 10-Minuten-Takt abgerechnet werden. 30 Minuten arbeiten und anschliessend eine "angebrochene" Stunde aufschreiben geht nicht.
Von daher ist der Vorschlag, eine halbe Stunde zu bezahlen, praktikabel.

Es wäre aber möglich das der eine allgemeine Geschäftsbedingung hat.
Da dürfte er reinschreiben das er im Stundentakt abrechnet.

Bei einem telefonischen Auftrag wird der Nachweis, dass die Gültigkeit der AGBs vereinbart und diese somit Vertragsbestandteil geworden sind, für den Händler aber äusserst schwierig!
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