Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vollmacht für Vertretung (anwaltliche Vertretung ?)
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vollmacht für Vertretung (anwaltliche Vertretung ?)

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Parasit
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.02.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 20:36    Titel: Vollmacht für Vertretung (anwaltliche Vertretung ?) Antworten mit Zitat

Im Rechtskundeunterricht erklärte unser Lehrer, dass jeder jeden anwaltlich vertreten kann, durch eine Vollmacht, auch wenn der beauftragte kein Rechtsanwalt ist.

Stimmt das ?

Kann ein Freund mich (Ich bin kein Rechtsanwalt) z.b bevollmächtigen,
bei einem inkasso Unternehmen Aken Einsicht zu bekommen und Ihn dort in dem
bestimmten fall zu vertreten ?

Es geht hier um eine Mahnung von einem Inkasso-Unternehmen.

Anderes Beispiel :
Autounfall, kann ich einen bekannten in dieser sache Vertreten und z.b. Schadesersatzforderungen an die gegenerische versicherung stellen, wie ein rechtsanwalt dieses tut ?

Darf ich mich dabei Anwalt nennen, oder anwaltlicher Vertreter, oder ist dieses nicht gestattet ?

Vielen Dank,
mfg
_________________
Zwei mal drei macht vier, wiedewiedewid und drei macht Neune,
Ich mach' mir diese Welt wiedewiede wie sie mir gefaellt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kuaja
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

?
Ich kann jemanden als Vertreter zum Gericht schicken, wenn ich keine Zeit / kein Bock habe, den Termin warhzunehmen, das Gericht jedoch persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet hat.

Dafür benötigt der jenige eine Vollmacht, und muss in der Lage sein, die Sachlage zu kennen. Insbesondere ist es ratsam, dass er auch berechtigt ist, einen Vergleich zu schließen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Korrekt, §79 ZPO (bevollmächtigter Vertreter) bzw. §90 ZPO (Prozeßbeistand).

Gilt allerdings nicht bei Anwaltszwang (Landgericht), §78 ZPO.

Und bedenken, daß außergerichtliche Vertretung sehr schnell gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen kann.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 07:29    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

die Aussage wurde vielleicht falsch verstanden.....

Jeder kann jeden RECHTLICH vertreten mit der entsprechenden Vollmacht - im Prinzip halt so wie bei einer Vormundschaft....

Aber nur Anwälte können ANWALTLICH vertreten, d. h. z. B. mit Akteneinsicht, vor Gericht wenn Anwaltszwang besteht, usw.....

Gruß

Bernd
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Parasit
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.02.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 02:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Berni210,

genau darauf wollte ich hinaus, vielen Dank an alle für die Antworten,

mfg
_________________
Zwei mal drei macht vier, wiedewiedewid und drei macht Neune,
Ich mach' mir diese Welt wiedewiede wie sie mir gefaellt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.