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@Berni210: Wer definiert ab wann das alte nicht mehr "gut" genug ist???
Reicht eine Badewnne, von der der Belag ab ist und die durch die abgenutzte und somit rauhe Oberfläche nicht mehr richtig zu reinigen ist???
Entscheidend ist aber auch, wer die Badsanierung veranlaßt hat ?
Hat der Mieter den Wunsch geäußert, ein neues Bad zu bekommen, obwohl das alte Bad noch in Ordnung ist ? Wenn jedoch die Badewanne dermaßen marode war, daß sie nicht mehr zu benutzen ist, dann fällt das unter Erhaltungsaufwand und ist vom VM zu bezahlen.
Wurde jedoch auf Wunsch des Mieters saniert, muß er mit einer erhöhten Miete leben, wobei die aber vorher ausgehandelt werden muß. Der VM kann jetzt nicht einfach mal so ankommen und erhöhen. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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