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Verfasst am: 08.09.05, 02:16 Titel: Mietkosten in Mietvertrag deutlich höher als abgesprochen
Vier Studenten bekommen durch die Vermittlung der Vormieter, die vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen, eine wunderschöne Wohnung zugesagt. Die Kaltmiete betrug bei den Vormietern sagen wir 900 Euro und die vier Studenten haben keinerlei Hinweis darauf, dass diese Summe sich ändern könnte, ja als es um die Kaution von 2 Monatskaltmieten geht, bestätigt der Vermieter ("Ja, das wären dann also 1800 Euro Kaution...") diese Summe sogar noch telefonisch.
Bei einer Besprechung in der Wohnung erwähnt der Vermieter, dass die Betriebskosten aufgrund der hohen Energiekosten noch etwas höher ausfallen könnten als bei den Vormietern, wo diese bei 125 Euro lagen. Wörtlich sagt der Vermieter noch hinzu: "Das sind Eurobeträge, wenige Prozent, das macht nicht viel aus..."
Eine Woche später erhalten die Studenten den Mietvertrag. Ihr Erstaunen ist groß, als sie sehen, dass die Kaltmiete nunmehr 925 Euro betragen soll und die Betriebskosten gar mit 175 Euro angegeben werden, was einer Erhöhung von 40% entspräche.
Müssen die Studenten diese neuen Zahlen akzeptieren? Gilt die mündliche Absprache in diesem Fall rechtlich irgendetwas?
Expertenmeinung hierzu würde mich sehr interessieren. Vielen Dank vorab!
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 496 Wohnort: gleich um die Ecke
Verfasst am: 08.09.05, 06:49 Titel:
Unterstellen wir mal, dass vorher weniger als 4 Leute in der Wohnung gewohnt haben.
Dann wäre die höhere Betriebskostenvorauszahlung (mehr erwarteter Verbrauch, steigende Energiepreise) problemlos nachvollziehbar und kaum zu beanstanden. Zumal es sich ja auch nur um eine Vorauszahlung handelt, die am Jahresende nach dem Bekanntwerden des korrekten Betrags dann verrechnet wird. Dann gibt es eine Erstattung oder eine Nachzahlung, je nachdem. Ergo diesbezüglich imho alles Roger.
Auch die Meite von 925 ist nicht zu beanstanden. Es gibt imho keine Vorschrift, dass eine Kaution immer 2 MM betragen muss, so dass man aus der Kaution auf die Miete schießen darf. Und ob die Vormieter irgendwas über die Miete erzählen oder nicht, ist völlig belanglos. _________________ Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
Verfasst am: 08.09.05, 07:16 Titel: Re: Mietkosten in Mietvertrag deutlich höher als abgesproche
Michi.A. hat folgendes geschrieben::
Müssen die Studenten diese neuen Zahlen akzeptieren?
Klares Nein. Es gilt Vertragsfreiheit - Ihnen wird ein Mietvertrag angeboten und Sie unterschreiben oder lassen es sein.
Ansonsten gilt was zewa schon sagte: Es ist völlig egal was die Vormieter über Miethöhe von sich geben. Siehe auch täglich die Zeitungsanzeigen "Suche Nachmieter Warmmiete 565 Euro" - könnt ich mich jedesmal kringeln über soviel Dummheit.
Der VM ist völlig frei darin, wieviel Geld er von einem neuen M verlangt.
Bei den Nebenkosten kommt es darauf an, ob eine Pauschale oder eine Vorauszahlung vereinbart ist. In letzterem Fall könnt ihr nach der ersten ABrechnung ggf. eine Absenkung der Vorauszahlung fordern, wenn Ihr deutlich weniger verbraucht habt.
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