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Verfasst am: 08.09.05, 07:24 Titel: Entlassung aus dem Mietvertrag nach Trennung
A und B sind verheiratet, haben gemeinsam den Mietvertrag abgeschlossen und trennen sich nach einem Jahr. Es wurde eine Kaution von 1000,00 € hinterlegt. A zieht aus. und möchte aus dem Mietvertrag entlassen werden. A hat ja wohl keinen Anspruch auf Entlassung aus dem Mietvertrag. Falls der Vermieter ihn aber doch aus dem Mietvertrag entläßt, hat A dann Anspruch auf (teilweise) Auszahlung der Mietkaution?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 496 Wohnort: gleich um die Ecke
Verfasst am: 08.09.05, 07:44 Titel:
Ich denke nicht.
Eine Mietkaution ist in der Regel abhängig von der Miethöhe, nicht von der Anzahl der Mieter.
A müsste sich seine Hälfte bei B holen. _________________ Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
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