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Darf der Vermieter einfach so fristlos kündigen?

 
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claudia35
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 11:28    Titel: Darf der Vermieter einfach so fristlos kündigen? Antworten mit Zitat

Ein Paar bezieht eine neue Wohnung. Die Miete muß zum 1. bzw spätestens der 3. Werktag im Monat überwiesen sein. Er bekommt aber immer esrt am 15. eines Monats sein Gehalt. Weil es in den letzten 15 Jahren auch keine Probleme bei anderen Vermietern gab, wurde darauf bei der neuen Wohnung nicht geachtet.. Am 2. Werktag diesen Monats, fiel der VM auf, das die Miete noch nicht auf ihrem Konto war und rief das Paar an. Sie schrie das Paar übelst an und drohte mit einer fristlosen Kündigung, wenn das Geld nicht in den nächsten Tagen auf Ihrem Konto sei. Das Paar bekam Angst und sprach mit der Bank. Jedoch die Bank ließ sich nicht darauf ein, das Geld im vorraus abzubuchen bzw. zu überweisen und ggf. am 15. vom Kontos des Paares einzubehalten.
Wie sieht die Rechttslage in dieser Sache aus?
Darf die Vermieterin einfach so formlos kündigen?
Muß nicht vorher erst mal eine schriftliche Mahnung erfolgen mit einer Frist?
Das Paar ist jetzt sehr beunruhigt
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Eine fristlose Kündigung ist denkbar, allerdings muss dazu die Miete über einen längeren Zeitraum verspätet gezahlt werden. Ferner ist es so das die Miete bis zum dritten Werktag des Monats auf dem Konto des VM sein muss. Dafür muss der Mieter sorgen denn das ist eine der Pflichten die sich aus dem Mietvertrag ergeben. Gemahnt werden muss das auch nicht extra. Der VM hätte auch gleich daher gehen können und einen Mahnbescheid beantragen können, dann kämen für den Mieter noch die Kosten für den Mahnbescheid zu der Miete hinzu.
Das einfachste ist wenn die Miete pünktlich gezahlt wird. Wenn das Geld erst zum 15. eintrudelt dann sollte man es am 15. für den nächsten Monat überweisen, dann stellst sich das Problem nimmer. Allerdings muss beim ersten mal die Miete für 2 Monate überwiesen werden.

Allgemein sollte auch bedacht werden das die Bank des VM sich auch nicht auf das Argument einlassen wird das der Mieter erst zum 15 die Miete bezahlt sondern wird auch weiterhin die Zahlungen für den Kredit zum 1. haben wollen.
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.09.05, 11:40    Titel: Re: Darf der Vermieter einfach so fristlos kündigen? Antworten mit Zitat

claudia35 hat folgendes geschrieben::
Das Paar ist jetzt sehr beunruhigt


Sollte es auch !!!
Wann dem VM seine Miete zusteht ist im BGB festgelegt, dabei darf der VM bei regelmässig unpünktlicher Zahlung kündigen. Natürlich muss die Kündigung der Form entsprechen und es sollte auch vorher eine Mahnung auf die unpünktlichen Zahlungen mit Hinweis auf die mögliche fristlose Kündigung ergehen. Allerdings ist hier keine Frist nötig, es wird ja auch nicht die Zahlung angemahnt, sonder die Unpünktlichkeit.
Möglicherweise muss halt zur Überbrückung der Zahlung ein Kredit genommen werden...
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Catlady
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Anmeldungsdatum: 10.07.2005
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 07.09.05, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, wenn man Zeit bis zum 3. Werktag hat mit dem zahlen, darf der VM nicht schon am 2. anrufen und fristlos kündigen.
Ich würd mir ne neue Wohnung suchen....
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 05:21    Titel: Antworten mit Zitat

Viele Mieter können nicht glauben das auch der Samstag ein Werktag ist und schon kommen sollche Falschaussagen wie " Am 2. Werktag dieses Monats..." Anwesende natürlich ausgenommen. Winken

Zusätzlich ist anzumerken, das es im aktuellen Monat tasächlich so ist, das der 3.Werktag ein Samstag ist an dem keine Bankbuchungen durchgeführt werden. Damit dürfte bereits am Freitag Abend , also 2. Werktag, klar sein, das die Miete im Rückstand ist.
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 09:15    Titel: Antworten mit Zitat

Es heißt ja auch "... spätestens bis zum 3. Werktag" und nicht "... am dritten Werktag".

Wenn der dritte Werktag nun ein Samstag ist, muß das Geld auch am Samstag auf dem Konto sein und nicht am Montag.

Wobei ein paar Tage nicht unbedingt eine Kündigung rechtfertigen. Bei zwei Wochen ist das was anderes. Das rechtfertigt eine Kündigung wg. wiederholten Verstoßes gegen die mietvertraglichen Verpflichtungen.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wiederholte Verspätungen von wenigen Tagen können - nach entsprechender Abmahnung - eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
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