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Ich möchte gerne mehr über das Thema erfahren, ob sich Mieter im Falle von mehrhärigen - vom Vermieter nicht registrierten - Nichtzahlungen "freuen" dürfen(, da Sie rechtlich evtl. nicht verpflichtet sind, die Miete im vollen Rahmen nachzuzahlen).
Auf diesen konkreten Sachverhalt findet sich sicherlich eine einfache Lösung, das Mietrecht sieht nämlich in einem solchen Fall eine Verjährungsfrist von 3 Jahren vor (je nach Ablauf eines Jahres zu rechnen).
Ich interessieren mich besonders für die Fälle, wo dieses Recht der Verjährung nicht greift, sondern vielmehr andere Umstände im Vordergrund stehen.
Es könnte ja z.B. durchaus mal Fälle gegeben haben, wo nach vielleicht 2-3 Jahren nichtgezahlter Mietzahlungen der Vermieter aufeinmal aufwacht und nun den ganzen Schaden inkl. Verzugszinsen einklagt. Was ist aber dann genau, wenn der Mieter mit Umständen ankommt, die Beweisen, dass er alles gezahlt HÄTTE, WENN pünktlich Mahnungen geommen WÄREN (da er sonst evtl. viel zu viel Angst hätte, rauszufliegen) und er ausserdem (!!) trozdem noch zum jetzigen Standpunkt das gleiche Geld hätte wie sonst. Sehr dubioser Fall, ich weiss, aber um es vielleicht ein wenig zu konkretisieren, ein Beispiel, wie ein solcher Fall beispielseweise aussehen könnte:
Mieter A (nicht ausschlaggebende Anmerkung ohne Augenzwinkern: Wer das wohl sein könnte?) ist akut Spielsüchtig und konnte eine Miete nicht zahlen, da er sein zur verfügung stehendes Geld im Casino/in der Spielhalle/beim Pferdewetten verloren hatte. Als er nach einem Monat bemerkte, dass der Vermieter nicht reagierte, setzte er eine weitere Zahlung aus, denn er wollte mit dem dafür bereitgelegten Geld unbedingt die Spielverluste vom vorabend wieder wett machen, dies gelingt aber nicht. Das ganze geht über mehrere Monate so weiter und der spielsüchtige Mieter gewinnt den Eindruck, Mietzahlungen sind freiwillig - und zahlt Sie dementsprechend auch (..nicht).
Nach 3 Jahren kommt dann der wütende Vermieter an und argumentiert, er kann als Vorstandsvorsitzender(z.B.) auch nicht immer an alles denken und fordert nun alles ein.
Wie würde das Gericht in solchen Fällen entscheiden? Kennt jemand vielleicht vergleichbare Fälle? Ist der Mieter ÜBERHAUPT verpflichtet, seine Einkünfte ständig zu kontroillieren und ggf. ordentliche Mahnungen rauszuschicken? Kann man da ÜBERHAUPT strafrechtlich was machen, oder wenn dann nur Zivilrechtlich (dann am besten nach Zahlung der KOMPLETTEN Miete, man klagt halt auf Schadensersatz wg. "schlafen")
Ich würde mich auch sehr darüber freuen, Meinungen von Leuten zu erfahren, die hier rechtlich hier zwar nicht weiterhelfen können, aber dennoch eine eigene Meinung zu so einem Sachverhalt haben. Schonmal vielen Dank im voraus!
1. Die Gründe, warum jemand seine Miete nicht zahlt, ändern nichts an der Tatsache, dass er sie zu zahlen hat. Es wäre ja auch absurd, wenn Schulden verfallen, weil man schon woanders welche gemacht hat. Der Chef hat bestimmt auch welche und trotzdem muss er die Löhne zahlen.
2. Ob und warum der Mieter meint, dass „Mietzahlungen freiwillig“ seien, ist auch egal, da seine Meinung niemanden interessiert. Andernfalls würden wir ja alle mit diesem „Eindruck“ einkaufen gehen.
3. Richtig schwachsinnig wird es, wenn der VERmieter strafrechtlich belangt werden soll, weil er den Mieterr an DESSEN Pflichten nicht erinnert hat:
Zitat:
Ist der Mieter ÜBERHAUPT verpflichtet, seine Einkünfte ständig zu kontroillieren und ggf. ordentliche Mahnungen rauszuschicken? Kann man da ÜBERHAUPT strafrechtlich was machen, oder wenn dann nur Zivilrechtlich (dann am besten nach Zahlung der KOMPLETTEN Miete, man klagt halt auf Schadensersatz wg. "schlafen")
Die Pflicht seine Zahlungstermine einzuhalten liegt ausschließlich beim Schuldner.
Mietschulden brauchen nicht abgemahmt zu werden, da der Fälligkeitstermin schon mit Abschluss des Vertrages feststeht.
Worin hier der "Schaden" des Mieters liegen soll, bleibt unergründlich.
Ich würde mich auch sehr darüber freuen, Meinungen von Leuten zu erfahren, die hier rechtlich hier zwar nicht weiterhelfen können, aber dennoch eine eigene Meinung zu so einem Sachverhalt haben.
Nun, da ja ausdrücklich meine Meinung ohne rechtliche Hilfe gefragt ist, werd ich die mal äußern.
In diesem fiktivem Fall sollte das asoziale Schwein von Mieter mal so richtig einen Denkzettel in Form von körperlicher Gewalt erhalten. Natürlich ist dann nicht nachweisbar wer es gewesen ist.
Parallel wird der Vermieter selbstverständlich Klagen und ohne den geringsten Zweifel gewinnen.
So, jetzt hab ich mich wieder beruhigt. Ein Glück das dass alles nur fiktiv ist.
Hallo Karsten und vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Ok, verstehe. Wenn dem aber so ist wie Sie sagen, befindet sich Deutschland wirklich in Schwierigkeiten, da es scheinbar eine Lücke im Gesetzbuch gibt.
Wenn dem wirklich so ist, werde ich meinen Beruf als Softwareentwickler an den Nagel hängen, denn mit Immobilien kann man dann anscheinend doch mehr verdienen: Einfach seinen Mietern niemals Mahnungen schicken, selbst wenn diese nicht zahlen. Ich denke, dass dies einige Mieter (vorallem die Liquititätsarmen) ausnutzen werden und früher oder später Zahlungen aussetzen werden. Nach ca. 5-10 Jahren schickt man diesen Mietern dann einfach die entsprechende Rechnung und stellt ihm selbstverständlich saftige Verzugszinsen(die weitaus höher liegen wie die Zinsen bei beispielsweise einem Hausbank-Kredit) in Rechnung. Wenn diese dann nicht sofort Zahlen, wird ordnugsgemäss gepfändet, das sollte selbstverständlich sein.
Sowas ist meiner Meinung nicht nur moralisch bedenklich, sondern kriminell. Ich warte jetzt nur noch auf die Person, die mir sagt, WARUM das so ist. Mit WARUM meine ich übrigens nicht, seine eigene Meinung kund zu tun, sondern Fakten bzw. Paragraphen zu nennen. Ich entschuldige mich dafür, dass ich dies nicht in meinem ersten Posting erwähnt hatte! Kann ja sonst auch keiner wissen...
Ich versichere Ihnen, dass es sich hierbei um keinen Fake handelt. Was soll denn bitteschön daran unrealistisch sein, dass sich ein Vorstandsvorsitzender3 Jahre lang nicht um seine Mieteinkünfte kümmert, klingt das so utopisch?
Die wichtigste Pflicht des Mieters ist die Zahlung der Miete. Zahlt der Mieter nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, gerät er in Zahlungsverzug (§ 286 BGB) und riskiert eine fristlose Kündigung. Eine Mahnung (oder ein Mahnverfahren) des Vermieters ist nicht erforderlich, weil der Termin kalendermäßig festgelegt ist. In der Tat liegt hier keine Verjährung vor. Mit der geschuldeten Zahlungen ist der Mieter im Verzug. Zu keiner Zeit hat der VM auf diese Zahlungsanforderung verzichtet und der Mieter davon nicht ausgehen konnte. Entscheidend für die Verjährung bzw. auch Verwirkung ist, dass vor verspäteter Geltendmachung der Eindruck erweckt wird, der Berechtigte wolle sein Recht (Forderungen) nicht mehr ausüben. (Siehe BGH WM 84, 127)
Regelmäßige Verjährung 30 Jahre
Wenn dem wirklich so ist, werde ich meinen Beruf als Softwareentwickler an den Nagel hängen, denn mit Immobilien kann man dann anscheinend doch mehr verdienen: Einfach seinen Mietern niemals Mahnungen schicken, selbst wenn diese nicht zahlen. Ich denke, dass dies einige Mieter (vorallem die Liquititätsarmen) ausnutzen werden und früher oder später Zahlungen aussetzen werden. Nach ca. 5-10 Jahren schickt man diesen Mietern dann einfach die entsprechende Rechnung und stellt ihm selbstverständlich saftige Verzugszinsen(die weitaus höher liegen wie die Zinsen bei beispielsweise einem Hausbank-Kredit) in Rechnung. Wenn diese dann nicht sofort Zahlen, wird ordnugsgemäss gepfändet, das sollte selbstverständlich sein.
Das dürfte aber ein kurzes Intermezzo als VM werden. Es ist wie bereits schon gesagt so das die Miete nicht extra angemahnt werden muss wenn diese nicht gezahlt wird. Eine Verjährung kann dennoch eintreten und zwar wird ja normalerweise die nächste gezahlte Miete dann auf die offene Mietforderung angerechnet, sprich so wird nie die Verjährung eintreten da immer nur die letzte Miete(n) fehlt. Wenn nun aber die Miete immer speziell für einen Monat überwiesen wird, also wenn auf dem Überweisungsträger Miete für September 2005 steht, dann wird diese Miete nicht auf die alte Forderung angerechnet und somit kann es sein wenn der VM nicht aufpasst das nach 3 Jahren die alte Forderung verjährt ist.
Die Verzugszinsen können somit auch nur maximal 3 Jahre berechnet werden. Das die Verzugszinsen wesentlich höher sind als die eines Kredits dürfte auch einleuchten.
Ok, das hatte ich nicht beachtet, dann korrigiere ich meine Aussage:
Wenn dem wirklich so ist, werde ich meinen Beruf als Softwareentwickler an den Nagel hängen, denn mit Immobilien kann man dann anscheinend doch mehr verdienen: Einfach seinen Mietern niemals Mahnungen schicken, selbst wenn diese nicht zahlen. Ich denke, dass dies einige Mieter (vorallem die Liquititätsarmen) ausnutzen werden und früher oder später Zahlungen aussetzen werden. Nach maximal 3 Jahren schickt man diesen Mietern dann einfach die entsprechende Rechnung und stellt ihm selbstverständlich saftige Verzugszinsen(die weitaus höher liegen wie die Zinsen bei beispielsweise einem Hausbank-Kredit) in Rechnung. Wenn diese dann nicht sofort Zahlen, wird ordnugsgemäss gepfändet, das sollte selbstverständlich sein.
Ok, das hatte ich nicht beachtet, dann korrigiere ich meine Aussage:
Wenn dem wirklich so ist, werde ich meinen Beruf als Softwareentwickler an den Nagel hängen, denn mit Immobilien kann man dann anscheinend doch mehr verdienen: Einfach seinen Mietern niemals Mahnungen schicken, selbst wenn diese nicht zahlen. Ich denke, dass dies einige Mieter (vorallem die Liquititätsarmen) ausnutzen werden und früher oder später Zahlungen aussetzen werden. Nach maximal 3 Jahren schickt man diesen Mietern dann einfach die entsprechende Rechnung und stellt ihm selbstverständlich saftige Verzugszinsen(die weitaus höher liegen wie die Zinsen bei beispielsweise einem Hausbank-Kredit) in Rechnung. Wenn diese dann nicht sofort Zahlen, wird ordnugsgemäss gepfändet, das sollte selbstverständlich sein.
Das Problem ist, daß es bei den "Liquiditätsarmen" nichts zu pfänden gibt. Da bleiben Sie auf Ihren Forderungen sitzen.
Es geht hier nicht darum, ob so ein Treiben in einem solch fiktiven Fall wirklich wirtschaftlich wäre, sondern ob es theoretisch möglich ist. Wenn dem so sein sollte, gibt es definitiv eine Lücke im Gesetz. Ich glaube allerdings nicht, das dem so ist. Recht hat aber leider selten was mit Glauben zu tun, deshalb möchte konkrete Fakten hören.
Ich wuste gar nicht das Coder sooooooo wenig verdienen.
Rechenbeispiel:
3 Jahre x 500 Euro Miete = 18.000
Zinsgewinn grob gerechnet 14% Strafzins minus 10% Dispo = 4 % Zinsgewinn macht:
fürs 1. Jahr: 120 Euro -> 10 Euro pro Monat
fürs 2. Jahr: 360 Euro -> 30 Euro pro Monat
fürs 3. Jahr. 600 Euro -> 50 Euro pro Monat
danach vorschießen der Anwalts / Gerichts / Gerichtsvollzieher / Räumungskosten ... da kommen ruck zuck etliche tausend zusammen auf denen der Vermieter häufig mangels Vermögen des Mieters sitzen bleibt. Also wirklich ein tolles Geschäft für den Vermieter.
Interessant wäre dieses Vorgehen nur bei Leuten, die das Geld hätten, die Verzugszinsen auch zu bezahlen... aber die zahlen "blöderweise" (meist) auch ihre Miete... _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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