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Angenommen, ein Unternehmen befördert deutschlandweit Güter für andere Firmen und auch Privatpersonen- sozusagen ein Paketdienst.
Ist es richtig, dass ich hierfür eine Frachführerhaftungsversicherung anbieten muss? Oder gibt es für diese Unternehmen noch eine andere Haftung als die lt. §§429, 430 HGB, die auf 8,33 Sonderziehungsrechte beschränkt ist?
Ich hoffe, dass ihr auch Gewerbefüchse seid und mir helfen könnt _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Ist es richtig, dass ich hierfür eine Frachführerhaftungsversicherung anbieten muss?
Soviel ich weiß, gibt es keine Verpflichtung dazu. Allerdings ist es in der Praxis so, dass viele Auftraggeber eine sogenannte Transportversicherung verlangen. Denn ist keine vorhanden, haftet ausschließlich bei Verlust oder Beschädigung der Transporteur.
Danke für die Antwort. Ich möchte gern für den Fall der Fälle gerüstet sein, der höchstwahrscheinlich morgen früh eintreten wird: Ich sitze vor 3 Geschäftsführern, die mich dazu ausfragen, da sie das abschließen wollen... Ich glaub das wird der Horror. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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