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Verfasst am: 08.09.05, 16:49 Titel: Betriebliche Rentenversicherung bei Arbeitslosigkeit
Angenommen, ein Arbeitnehmer hat im Februar eine betriebliche Rentenversicherung abgeschlossen und wird zum 1.1.2005 arbeitslos. Was sollte mit dieser Versicherung sinnvollerweise geschehen????
Darf ich davon ausgehen, dass die Arbeitslosigkeit zum 01.01.2006 eintritt?
Bei Arbeitslosigkeit gibt es folgende Möglichkeiten:
- private Weiterführung ( falls überhaupt möglich, denn hier ist dann der Bruttobeitrag fällig, ansonstenBeitrag reduzieren )
- Zahlungspause nutzen
- bei einem neuen Job Vertrag zum neuen AG mitnehmen
Seit dem 01.01.2005 gibt es eine sogenannte Portabilität, d.h. ich kann meinen Vertrag ohne Probleme mit zum neuen Arbeitgeber nehmen. Es findet quasi nur ein Versicherungsnehmerwechsel statt. Übernimmt der neue Arbeitgeber den Vertrag nicht, ( z.b. wegen eines Rahmenvertrages mit einem anderen Versicherer ) kann man den alten Vertrag auflösen und das vorhandene Guthaben in dem beim neuen Arbeitgeber abgeschlossenen Vertrag übernehmen.
Hiermit hat man die Möglichkeit geschaffen, dass einem Arbeitnehmer bei einem Arbeitsplatzwechsel keine finanziellen Nachteile entstehen sollen.
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