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Meine Hausverwaltung hat eine Einzugsermächtigung zum Abbuchen meiner Miete.
Als ich gestern meine Kontoauszüge kontrollierte, stellte ich fest, dass mir das Geld für die Miete nicht abgezogen, sondern genau dieser Betrag gutgeschrieben wurde
Jetzt bin ich reich, das ist schön , aber was ist, wenn die Hausverwaltung ihren +/- -Dreher nicht bemerkt? Können die mich wegen ausstehender Mietzahlungen belangen oder ist es deren Problem, wenn sie mit einer Einzugsermächtigung nicht richtig umgehen?
Damit es keine Missverständnisse gibt: natürlich lasse ich den Überschüssigen Betrag auf meinem Konto, damit sie sich ihn holen können, sobald der Fehler bemerkt wird.
Mich würde nur interessieren, ob ICH in diesem Fall verpflichtet bin, sofort dafür zu sorgen, dass die Miete wieder zurück an die Verwaltung geht (DIE wollten schließlich eine Einzugsermächtigung von mir, um Ausstände zu vermeiden)? Oder darf ich mir das Spielchen noch eine Weile ansehen, ohne Ärger zu bekommen?
Besser der Hausverwaltung Bescheid sagen, da Mietschulden immer eine Bringschuld sind und der Mieter zu sorgen hat das diese pünktlich beim VM eingeht.
@ Fin da Bim: Danke – der Beitrag ist allerdings nicht sehr hilfreich, da es sich ganz offensichtlich nicht um ein Verschulden meinerseits handelt.
@ Strider: Auch danke!
Das mit der Bringschuld ist ja auch ok, aber nehmen wir mal an, die Verwaltung merkt, dass sie meine Miete nicht abgebucht haben, zieht den Betrag ein, holt sich aber das Geld, das sie EINGEZAHLT haben nicht zurück. Dann wohne ich diesen Monat mietfrei?
Ich meine, wenn sie den Fehler des zuviel überwiesenen Geldes nicht bemerken, bin ICH verpflichtet, es denen zu melden ? Wenn ich eine falsche Überweisung ausfülle, habe ich doch auch nur eine begrenzte Zeit, mir das Geld zurück zu holen, oder?
In diesem Fall liegt tatsächlich kein Verschulden vor und der Mieter ist nicht in Verzug. Fällig ist die Miete allerdings trotzdem. Darüber hinaus liegt in Höhe des Überweisungsbetrags eine ungerechtfertigte Bereicherung vor. Der Mieter ist nach § 812 BGB zur Herausgabe verpflichtet.
Hätte der Mieter das nur nicht gemerkt und das Geld für einen schönen, extravaganten Urlaub ausgegeben, den er sich sonst niemals hätte leisten können.
@ Fin da Bim: Danke – der Beitrag ist allerdings nicht sehr hilfreich, da es sich ganz offensichtlich nicht um ein Verschulden meinerseits handelt.
Dieser Link sollte auch nur als Abschreckung dienen, für den Fall, dass Sie jetzt auch anfangen sollten zu glauben, Sie müssen in diesem Fall nicht reagieren. Aber dazu machen Sie mir eh im Gegensatz zum Mieter aus dem o.g. Fall einen viel zu sozialen Eindruck, sowas kann scheinbar nur einer sehr kleinen Gruppe von Menschen passieren..
Wenn's um's Geld geht...
Offenbar schlafen meine Hausverwalter nicht: heute, 3 Tage nach der Fehlbuchung, haben sie sich alles ihnen zustehende Geld (wieder-) geholt.
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