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Verfasst am: 09.09.05, 12:49 Titel: Wer trägt die Anwaltskosten?
Hallo,
angenommen A und B hatten ein Vertragsverhältnis, daß inzwischen beendet ist. A ist der Auffassung, daß er aus diesem Vertrag noch Ansprüche gegen B hätte, was auch zutreffend ist. B verweigert jedoch die Zahlung. A geht nun zum Anwalt und dieser bringt B außergerichtlich dazu, den Betrag an A zu zahlen.
Muß B für die Anwaltskosten des A aufkommen?
Schadenersatzanspruch des A?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 09.09.05, 14:12 Titel:
A müßte den B beweisbar in Verzug gesetzt haben (bzw. B beweisbar die Zahlung verweigert haben). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Könnte man dann sagen, daß es finanziell vorteilhafter ist, sich zunächst selbst um die Sache zu kümmern und den Gegner in Verzug zu setzen und Fristablauf bzw. die Zahlungsverweigerung abzuwarten und erst dann einen Anwalt zu beauftragen?
Könnte man dann sagen, daß es finanziell vorteilhafter ist, sich zunächst selbst um die Sache zu kümmern und den Gegner in Verzug zu setzen und Fristablauf bzw. die Zahlungsverweigerung abzuwarten und erst dann einen Anwalt zu beauftragen?
Wenn man keinen Fehler macht: In der Regel ja.
Das Problem ist, dass leider geade diese Taktik aber auch die Leute hervorbringt, die es dann zum Zeitpunkt, an dem sie den Experten konsultiert haben, bereits vermasselt haben. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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