Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - "Neuer" GmbH-Vertrag
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

"Neuer" GmbH-Vertrag

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
baehr
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 30.08.05, 20:19    Titel: "Neuer" GmbH-Vertrag Antworten mit Zitat

Folgender Fall angenommen:

GmbH hat 2 Gesellschafter, exisitiert seit 2003.

in 2005 verkauft ein Gesellschafter seine Anteile, der neue Gesellschafter schlägt vor, anstelle eines Vertrages zum verkauf von Anteilen den alten Gesellschaftsvertrag einfach neu auszufertigen, da der alte nur so von Fehlern strotze. (Rechtschreibfehler wohlbemerkt).

Meine Frage: Wie geht das?

Die Gesellschaft existiert schon seit 2003, daher kann ich nicht auf 2005 datiert einen Gesellschaftsvertrag erneut unterzeichnen.
"Rückdatiert" funktioniert das auch nicht, da gab es die Gesellschaft, die jetzt die Anteile kauft, noch nicht.

Der Vertrag ist so ausgefertigt worden, als hätte es den ersten Gesellschafter nie gegeben. Das kann doch nicht rechtens sein, oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 31.08.05, 08:43    Titel: Re: "Neuer" GmbH-Vertrag Antworten mit Zitat

baehr hat folgendes geschrieben::
Folgender Fall angenommen:

GmbH hat 2 Gesellschafter, exisitiert seit 2003.

in 2005 verkauft ein Gesellschafter seine Anteile, der neue Gesellschafter schlägt vor, anstelle eines Vertrages zum verkauf von Anteilen den alten Gesellschaftsvertrag einfach neu auszufertigen, da der alte nur so von Fehlern strotze. (Rechtschreibfehler wohlbemerkt).

Meine Frage: Wie geht das?

Die Gesellschaft existiert schon seit 2003, daher kann ich nicht auf 2005 datiert einen Gesellschaftsvertrag erneut unterzeichnen.
"Rückdatiert" funktioniert das auch nicht, da gab es die Gesellschaft, die jetzt die Anteile kauft, noch nicht.

Der Vertrag ist so ausgefertigt worden, als hätte es den ersten Gesellschafter nie gegeben. Das kann doch nicht rechtens sein, oder?

Mit Verlaub, das ist ein ziemlicher Blödsinn. Die GmbH wurde durch notarielle Urkunde errichtet. Die kann man nicht einfach rückwirkend ersetzen. Und eine Übertragung von Anteilen bedarf ebenfalls notarieller Form.
Es hindert Sie aber keiner, die Satzung neu zu fassen.
Nach oben
Servicer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 31.08.05, 08:43    Titel: Re: "Neuer" GmbH-Vertrag Antworten mit Zitat

baehr hat folgendes geschrieben::
....



das geht nicht, weil die anteile bereits existieren und nicht per handstrich vernichtet werden können. es ist nur eine (notariell beurkundete) übertragung möglich.

der alte gesellschaftsvertrag liegt zudem dem handelsregister vor, so dass es auch belegbar ist, wer ursprünglich gesellschafter war.

wenn sie das so machen, wie der neue gesellschafter vorgeschlagen hat, ist die anteilsübertragung unwirksam, und sie bleiben gesellschafter. möglicherweise möchte das der neue gesellschafter erreichen ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Koky
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Also die Anteile müssen schon übertragen werden und zwar wie hier schon erwähnt wurde notariell.

Nachdem das geschehen ist können die beiden neuen Gesellschafter die Satzung ja gern ändern.
Das Bedarf jedoch eines einstimmigen Gesellschafterbeschlusses (kann auch notariell gemacht werden) und einer vernünftigen Handelsregisteranmeldung (auch beim Notar) damit das wirksam wird.
Also einfach mal ein Beratungsgespräch bei einem Notar vereinbaren.

Liebe Grüße
Koky
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.