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Verfasst am: 08.09.05, 16:37 Titel: Auf Privatgrund unberechtigt Parkende
Zwei Mietparteien haben es sich angewöhnt, auf dem Innenhof des Mietshauses ihre Autos zu parken. Es wurde ihnen schriftlich untersagt - ohne Erfolg.
Sie wurden schriftlich darauf hingewiesen, daß in absehbarer Zeit auf dem Hof Baumaßnahmen durchgeführt werden und sie unter Umständen ihre Fahrzeuge dann, wenn sie auf dem Hof stehen, geraume Zeit nicht mehr auf die Straße fahren können. Die Autos werden dort immer noch geparkt.
Wenn jetzt diese Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen und die Autos auf dem Grundstück stehen: Müssen die Halter der Fahrzeuge etwa noch einmal aufgefordert werden, ihre Fahrzeuge zu entfernen, oder haben sie dann Pech gehabt, indem sie ihre Autos nicht bewegen können und auch keine Ansprüche gegen den Vermieter haben? _________________ HH Kobbe
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Mein Beitrag gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder. Ausführliche Rechtsberatung erhalten Sie erforderlichenfalls von den dazu befugten Personen, z.B. einem Rechtsanwalt
aber wahrscheinlich fällt das dann unter die Rubrik "Freiheitsberaubung". Da die Mieter aber nachweislich mehrfach auf das Parkverbot hingewiesen worden sind und die Baumaßnahmen angekündigt worden sind, sollten die Fahrzeuge abgeschleppt und die Kosten an die Verursacher weitergegeben werden. Gleichzeitig sollte die Absperrung des Hofes überprüft werden.
Leider muss der Vermieter/ Bauherr hier in Vorleistung treten und um den Schadensersatz womöglich noch prozessieren. So ist das deutsche Recht.
Und wenn die Mieter zahlungsunfähig sind (aber sich ein Auto leisten können...), bleibt der Vermeiter auf den Abschleppkosten sitzen.
Freiheitsberaubung kann das ja wohl nicht sein, weil ein Auto eine Sache und kein Mensch ist. Strafrechtlich sehe ich keine Probleme (oder irre ich da?), eher zivilrechtlich, indem der Mieter, der sein Auto nicht nutzen kann, von dem Vermieter fordern könnte.
Könnten solche Forderungen Erfolg haben, obwohl der Vermieter das Parken verboten und auf die Baumaßnahmen hingewiesen hat? _________________ HH Kobbe
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Mein Beitrag gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder. Ausführliche Rechtsberatung erhalten Sie erforderlichenfalls von den dazu befugten Personen, z.B. einem Rechtsanwalt
Wenn Sie die Autos blockieren, die auf dem privaten Hof nichts zu suchen haben, ist das logischerweise keine Freiheitsberaubung, fällt aber unter den Bereich der Nötigung. Und das ist verboten.
Es bleibt Ihnen nur übrig, die Fahrzeuge abzuschleppen. Die Kosten müssen Sie erstmal verauslagen und wohl auf dem ZIvilwege einklagen.
Fahren die bis zum Beginn der Arbeiten nicht zwischendurch mal weg ? Falls ja, schnell den Hof blockieren, um das Befahren zu verhindern. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Ein Vermieter sollte sich nicht von einigen Mietern verarsc... lassen. Das spricht sich im allgemeinen schnell herum und führt dann zu weiteren Problemen.
Wie Christoph schon vorschlägt, würde ich auch zu z.B. einer Kette mit fettem Vorhängeschloß oder Pollern tendieren. Und das ohne weitere Ankündigungen. Obwohl auch Abschleppen lassen, so man sich das Vorstrecken der Kosten leisten kann/will, hat irgedwie was, da es die Übeltäter härter trifft.
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