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cat112 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 44
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Verfasst am: 10.09.05, 08:16 Titel: Fristlose Kündigung? Dringend! |
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Hallo,
folgender Fall:
Mieter wurde von agressiven Hausmeister ohne Vorwarnung Verkprügelt und die Nase gebrochen.
Anzeige wurde bereits erstattet.
Kann der Mieter fristlos Kündigen, da er und seine Frau sich bedroht fühlen?
Danke
Cu Andy |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 10.09.05, 08:31 Titel: |
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Ich denke ja.
Hier sollte aber schnellstens ein Rechtsanwalt her. |
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cat112 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 44
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Verfasst am: 10.09.05, 08:34 Titel: |
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Hi,
danke.
der anwalt wird am montag eingeschaltet.
will nur sichergehen, da wir heute eventuell einen mietvertrag für 1.10. unterschreiben können.
Sind seit ein paar wochen, dank dem Terror des Hausmeister und nicht reagieren der Verwaltung, auf der suche nach was neuem.
cu andy |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 10.09.05, 08:37 Titel: |
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Sie sollten erst den Anwalt befragen und dann den Mietvertrag unterschreiben. Sonst kann das evtl. sehr teuer werden. |
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cat112 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 44
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Verfasst am: 10.09.05, 08:46 Titel: |
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hi,
noch eine frage, hab gehört, dass man bei manchen fristlosen Kündigungen vom Vermieter verlangen kann, die Umzugskosten zu übernehmen. stimmt das?
wohnen erst seit 5-6Monaten in der Wohnung.
Danke
Cu Andy |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 10.09.05, 08:57 Titel: |
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Verlangen kann man viel, ob man es auch wirklich bekommt ist ne andere Frage. Die Umzugskosten müssten dann als Schadensersatz eingeklagt werden vom VM. |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 10.09.05, 08:58 Titel: |
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Und was war der Anlaß ?? |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 10.09.05, 09:08 Titel: |
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Hier mal 2 Urteile dazu, die ziemlich gut dazu passen.
Droht der Sohn des Vermieters dem Mieter körperliche Gewalt an, kann der Mieter den Mietvertrag fristlos kündigen (LG Hannover 18 S 665/99 WM 2001, 446).
Zieht der Mieter im Streit mit dem Vermieter eine Pistole, ist eine Fortführung des Mietverhältnisses für den Vermieter unzumutbar und eine fristlose Kündigung begründet (AG Warendorf C 75/95 WM 96, 412). _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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cat112 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 44
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Verfasst am: 10.09.05, 10:30 Titel: |
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Hi,
wenn wir den Grund wüßten wärs toll.
Der Hausmeister kann uns seit Einzug nicht leiden, schnauzt uns immer an. Haben darüber auch schon mit der Verwaltung geredet. auch über die drohungen. Leider kam keine Reaktion außer: "das kann ich mir nicht vorstellen."
Wir hatten eine kleine feier. musik war auf zimmerlautstärke.
gegen 12uhr klingelte es und der Hausmeister schrie durch die Gegensprechanlage: "Ruhe!". wir drehten noch leiser und als mein mann wieder gäste zur Eingangstür (die ist ab 19Uhr immer zugesperrt) brachte, lauerte ihm auf dem Rückweg zur Wohnung der Hausmeister auf und schlug und trat ohne Vorwarnung zu.
cu andy |
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