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Mietpartei A im Haus verstösst permanent gegen die Hausordnung.
Vermieter wurden Mietmängel angezeigt und bei weiterer Untätigkeit; die Mietminderung angekündigt.
Mietpartei A verbreitet über Rechtsanwalt Falschbeschuldigungen.
Vermieter wird um Stellungsnahme gebeten, da eine weitere Hausgemeinschaft mit Mietpartei A
nicht mehr in Frage kommt.
Vermieter reagiert auf keine Nachricht.
Mietpartei B kürzt die Mietzahlung und kündigt außerordentlich.
Vermieter wiserspricht der außerordentlichen Kündigung, der Mietminderung, verweigert Kautionsrückzahlung, etc.
Mietpartei B setzt Vermieter Frist zur Kautionszahlung.
Vermieter reicht Klage mit der Begründung Mietschulden ein.
Was, wie kann Mietpartei B die Klage abwehren oder den Sachverhalt richtig stellen?
Hallo,
Antwort liest sich nicht gerade positiv.
Spielt für die Klage der richtige Sachverhalt keine Rolle?
Was heisst gerichtsfesten Beweisen;
Schreiben an den Vermieter und von Mietpartei A?
Danke für Antworten,
Andrea
Meiner Meinung nach reicht das geschilderte nicht für eine fristlose Kündigung aus.
Wenn man bedenkt das selbst bei einer Gewaltandrohung von A dies nicht ausgereicht hätte für eine fristlose Kündigung, dürften ein paar Falschbehauptungen und Hausordnungsverstösse erst recht nicht ausreichen. Selbst eine Mietminderung dürfte nur schwer durchsetzbar sein, jedenfalls nach dem was hier geschildert wurde.
Der Sachverhalt wird bei der Klage eine Rolle spielen, denn der VM klagt ja auf Zahlung der Mieten. B wird nun Beweise vorbringen müssen die bestätigen das eine ausserordentliche Kündigung berechtigt war. Das Gericht wird dann entscheiden ob die Beweise ausreichend sind. B sollte dringend einen Anwalt einschalten, bzw. hätte dies schon lange vor der fristlosen Kündigung tun sollen.
Stimme prinzipiell allen OPunkten von Strider zu.
Frage: was speziell hat denn A so schlimmes getan (was außerdem vor Gericht zu beweisen wäre!)? _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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