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Verfasst am: 10.09.05, 12:44 Titel: Wer übernimmt Anwalts/Prozesskosten
Angenommen A gewinnt gegen B einen Prozess nun müsste ja folglich B die gesammten Anwalts/Prozesskosten von A tragen . Jetzt kann B aber folglich nicht zahlen und verweigert die Zahlung an den Anwalt von A wer wäre jetzt dazu gesetzlich verpflichtet die Kosten für den Anwalt von A zu tragen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 10.09.05, 13:17 Titel:
A. Er ist Schuldner seines Anwalts.
Mit einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils kann er aber 30 Jahre lang die Kosten bei B eintreiben. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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