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Verfasst am: 11.09.05, 08:01 Titel: Kleintierhaltung in Studentenwohnheimen
Eine Verbotsklausel jeglicher Tierhaltung ist laut AGB §9 unwirksam. Kleintiere dürfen laut dieses Beschlusses immer glehalten werden. Nun frage ich mich, ob das auch für Studentenwohnheime gilt. Ich meine jetzt nicht Studentenwohnheime im klassischen Sinn, also mit 10 Studenten auf einem Flur, die sich Gemeinschaftsküche /-bad teilen, sondern Studentenwohnheime, die 2-, 3-, und 4-Zimmerwohnungen an Studenten vermieten. Oder gibt es dafür eine Ausnahmeregelung vom gültigen Mietrecht?
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