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kann man, muß aber vom Gericht abgesegnet werden.
Sollte man im ehevertrag auf Versorungsausgleich verzichten, könnte der Vertrag leicht nichtig werden.
Gruß
Melly _________________ Melly
der Versorgungsausgleich kann in einem Ehevertrag von den Eheleuten ausgeschlossen werden. Der Ausschluß wird aber unwirksam, wenn einer der Eheleute innerhalb eines Jahres Scheidungsantrag stellt.
Außerdem können die Parteien im Rahmen eines Scheidungsverfahrens den Versorgungsausgleich vor dem Familiengericht im Wege eines Vergleichs ausschließen. Dieser Ausschluß muß vom Familiengericht genehmigt werden. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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